Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig mit ausländischen Partnerbehörden Finanzinformationen austauschen. Der Ständerat stimmte dem ohne Gegenstimme zu. Die Schweiz befolgte bisher wegen des Bankgeheimnisses den internationalen Standard nicht.
Ohne Einlenken beim Informationsaustausch droht der Schweiz der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe, ein Verbund von über 130 Meldestellen für Geldwäscherei aus aller Welt. Diese forderte die Schweiz immer wieder auf, wie alle anderen Behörden Finanzinformationen zu teilen.
Bisher weigerte sich die Schweizer Meldestelle wegen des Bankgeheimnisses, Auskünfte über Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi zu erteilen. Mit der Änderung im Geldwäschereigesetz soll die Meldestelle die Angaben neu machen dürfen. Die Schweiz würde damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI) erfüllen.
Ruf des Finanzplatzes sichern
Die Änderung liege auch im Interesse der Schweiz, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Dem Ruf des Finanzplatzes würde es schaden, wenn die Schweiz weiter abseits stehe. Zudem habe sie auch keinen Zugang zu den Informationen anderer Meldestellen.
Umstritten war im Ständerat die Bestimmung, welche der Meldestelle künftig erlaubt, bei Verdachtsmeldungen weitere Informationen auch bei anderen Finanzinstituten einzuholen, und nicht nur bei jenem, das die Meldung erstattete. Martin Schmid (FDP/GR) wehrte sich gegen diesen „Paradigmenwechsel“.
Werde die Kompetenz der MROS ausgeweitet, würde sie von einer Analysestelle zu einer Untersuchungsstelle wie eine Staatsanwaltschaft, sagte er. Zudem sei der Rechtsschutz der Betroffenen zu berücksichtigen.
Die Informationseinholung bei Dritten werde von der GAFI gefordert, hielt dagegen Sommaruga fest. Der Ständerat folgte ihr mit deutlichem Mehr – ohne das Resultat auszuzählen. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das Geschäft mit 34 zu 0 Stimmen gut. Als nächstes ist der Nationalrat an der Reihe.
Keine Originaldokumente
Auf entsprechende Bedenken wies Sommaruga auch darauf hin, dass die Meldestelle keine Originaldokumente ins Ausland liefern werde, sondern Berichte. Aufgrund dieser könne die ausländische Behörde entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet und in der Schweiz um Rechtshilfe ersucht werde. In diesem Fall gelte ein umfassender Rechtsschutz.
Die Ausweitung des Informationsaustauschs mit dem Ausland ist erst ein erster Teil der Geldwäschereigesetzrevision. Folgen wird laut Sommaruga die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen, bei denen es auch um den Zusammenhang von Steuerdelikten und Geldwäscherei geht.
Im Januar dürfte die Vorlage dazu in die Vernehmlassung gehen, sagte Sommaruga. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf kündigte in der Vergangenheit wiederholt an, gleichzeitig werde auch die Weissgeldstrategie in die Konsultation geschickt.