Die Regulierung der systemrelevanten Banken biegt auf die Zielgerade ein. Der Ständerat hat am Donnerstag als erster Rat zwei Verordnungen zu den schärferen Eigenmittelvorschriften ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung genehmigt.
Für Verordnungen ist in der Regel der Bundesrat zuständig. Bei der „Too-big-to-fail“-Vorlage verlangte das Parlament aber im vergangenen Herbst, dass es zwei Verordnungen genehmigen will. Das Parlament wollte damit die Kontrolle behalten über die Prozentsätze der Eigenmittel, welche Banken halten müssen.
Genehmigt hat der Ständerat namentlich die Eigenmittel- und die Bankenverordnung. Dort verankert der Bundesrat den internationalen Standard „Basel III“ und hält fest, mit wie viel zusätzlichen eigenen Mitteln die Grossbanken ihre Bilanzen unterlegen müssen.
Je nach Grösse und gehaltenen Risiken sollen sie gemessen an den risikogewichteten Aktiven bis zu 19 Prozent Eigenmittel halten. Die Eigenmittel müssen teilweise aus hartem Eigenkapital – Eigenkapital und Reserven – bestehen. Ein Teil der Mittel dürfen sie auch als Wandelkapital halten, das in Notsituationen in Eigenkapital umgewandelt werden könnte. Dazu gehören die CoCo-Bonds.
Die Verordnungen halten auch eine sogenannte Leverage Ratio fest: Die Banken müssen demnach mindestens 4,56 Prozent der gesamten Bilanzsumme inklusive einiger Ausserbilanzpositionen in Eigenmitteln halten.
Stimmt der Nationalrat – voraussichtlich am kommenden Dienstag – ebenfalls zu, will der Bundesrat die Verordnungen auf den 1. Januar 2013 in Kraft setzen. Nach einer stufenweisen Einführung müssen die Banken die neuen Anforderungen bis 2018 erfüllen.
Kritik bekräftigt
Der Ständerat konnte die Verordnungen lediglich annehmen oder ablehnen, jedoch keine Änderungen daran vornehmen. Einige Ständeräte aus der SP und SVP nutzten die Gelegenheit, ihre Kritik an der Regulierung zu bekräftigen.
Trotz Verschärfung gehe noch immer ein beträchtliches Risiko vom Finanzplatz aus, sagte SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG). Die Höhe der Eigenmittel sei bescheiden verglichen mit Verlusten, die in jüngster Zeit gemeldet wurden, sagte der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder, welcher der SVP-Fraktion angehört.
Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hielt fest, dass die betroffenen Banken CS und UBS ihre Situation bezüglich Eigenmittel und Liquidität in jüngster Zeit verbessert hätten. Weitere Arbeiten – beispielsweise zur Behandlung von Kantonalbanken – seien im Gange.
Mit der neuen Regulierung trifft der Bund Vorkehrungen, um das Risiko zu senken, dass eine grosse Bank kollabiert und wegen ihrer wichtigen Stellung die Volkswirtschaft in Mitleidenschaft zieht. Mit einem „Swiss finish“ gehen die Regeln über den internationalen Standard hinaus.