Der Handel mit Hunde- und Katzenfellen soll untersagt und die Information und Transparenz bei Tierversuchen verbessert werden. Der Ständerat hat die Vorschläge des Bundesrats für eine Revision des Tierschutzgesetzes auf der ganzen Linie gutgeheissen.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Zweitrat wird in der Schweiz künftig nicht nur die Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen verboten sein, sondern generell der Handel mit diesen Tierhäuten. Den Handel soll der Bundesrat auch für Tiere verbieten dürfen, denen ein abnormer Körperbau oder ein abnormes Verhalten angezüchtet wurde.
Weiter kann der Bund in Zukunft Mindestanforderungen für die Aus- und Weiterbildung von Tierpflegern festlegen. Mit der Revision des Tierschutzgesetzes wird zudem die Grundlage für die Einführung für ein elektronisches Informationssystems zu Tierversuchen geschaffen.
Umstrittene Informationen zu Tierversuchen
In diesem Zusammenhang war im Ständerat umstritten, welche Informationen darin enthalten sein müssen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission war der Ansicht gewesen, dass nach Abschluss eines Tierversuches nur der Versuchszweck, die Anzahl der eingesetzten Tiere pro Tierart und der Schweregrad der Belastung der Tiere, nicht aber der Titel und das Fachgebiet des Versuchs veröffentlicht werden soll.
Durch die Veröffentlichung des Titels und des Fachgebietes des Versuchs lasse sich das verantwortliche Forschungsinstitut identifizieren, warnte Pankraz Freitag (FDP/GL) im Namen der Kommission. Die Institute hätten jedoch schutzwürdige private oder öffentliche Interessen. Gefahr droht den Instituten insbesondere von militanten Tierschützern.
Interessierte Kreise könnten sich auch ohne Titel und Fachgebiet anhand von Publikationen und Forschungsdatenbanken ausreichend über die Inhalte der Tierversuche informieren.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage einstimmig gut.