Ständerat lockert Regeln für touristisch bewirtschaftete Wohnungen

Touristisch bewirtschaftete Wohnungen dürfen trotz Zweitwohnungsverbot weiter gebaut werden. Dafür genügt es, dass eine Wohnung auf einer kommerziellen Plattform zur kurzzeitigen Vermietung angeboten wird. Der Ständerat hat die Voraussetzungen dafür nun noch gelockert.

Der Ständerat debattiert über das Zweitwohnungsgesetz (Symbolbild) (Bild: sda)

Touristisch bewirtschaftete Wohnungen dürfen trotz Zweitwohnungsverbot weiter gebaut werden. Dafür genügt es, dass eine Wohnung auf einer kommerziellen Plattform zur kurzzeitigen Vermietung angeboten wird. Der Ständerat hat die Voraussetzungen dafür nun noch gelockert.

Der Bundesrat wollte diese Art von touristisch genutzten Wohnungen nur ausserhalb touristischer Zentren zulassen. Für eine Baubewilligung hätte zudem der Nachweis erbracht werden müssen, dass das bestehende Angebot an Zweitwohnungen ausgenutzt wird.

Diese Bedingungen hat der Ständerat mit 22 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung aus dem Gesetz gestrichen. Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AR) sprach von einer Vereinfachung des Gesetzestextes.

Die Linke hatte sich vergeblich für die bundesrätliche Version eingesetzt. Die Einschränkungen seien nötig, wenn verhindert werden solle, dass neue kalte Betten geschaffen würden, sagte Didier Berberat (SP/NE).

Auch Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich skeptisch: Die touristisch bewirtschafteten Wohnungen sollten nur in einem gewissen Rahmen erlaubt sein. Ohne die Einschränkungen «lassen Sie vieles offen», warnte sie.

Robert Cramer (Grüne/GE) hätte auf kommerziellen Plattformen ausgeschriebene touristisch genutzte Wohnungen gar nicht erst zulassen wollen. Die Voraussetzungen könnten unmöglich kontrolliert werden, dem Missbrauch werde Tür und Tor geöffnet, sagte er. Die ganze Vorlage sei bereits ein «Emmentaler», die Löcher dürften nicht noch grösser gemacht werden. Mit 24 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte der Ständerat seinen Antrag jedoch ab.

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