Nein zu längeren Ladenöffnungszeiten: Der Ständerat hat sich am Montag zum zweiten Mal gegen ein Gesetz ausgesprochen, das längere Öffnungszeiten ermöglicht hätte. Die Vorlage ist damit vom Tisch.
Schon bei der ersten Beratung hatte der Ständerat beschlossen, nicht auf das Gesetz einzutreten, damals mit Stichentscheid seines Präsidenten. Diesmal fiel der Entscheid deutlicher aus: Der Rat versenkte das Gesetz mit 26 zu 16 Stimmen.
Der Nationalrat hatte das Gesetz deutlich gutgeheissen, mit 122 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Dagegen hatten sich SP und Grüne gestellt. Im Ständerat haben nun auch CVP- und FDP-Vertreter die Vorlage abgelehnt.
Kantone sollen entscheiden
Ausschlaggebend für das Nein waren in der kleinen Kammer wohl föderalistische Gründe. Viele Redner wiesen darauf hin, dass sich die Mehrheit der Kantone gegen das Gesetz gestellt hatte. Jeder Kanton sollte für sich entscheiden können, hiess es im Rat. Es gebe keinen Grund, in die Kompetenz der Kantone einzugreifen.
Die Gewerkschaften hatten bereits das Referendum angekündigt, die SP wollte dieses unterstützen. Das erübrigt sich nun. Die Gegner haben sich im Parlament durchgesetzt, einen Volksentscheid wird es vorerst nicht geben.
Ein Dutzend Kantone betroffen
Der Bundesrat hatte das Gesetz im Auftrag des Parlaments vorgelegt. Es hätte Läden in der ganzen Schweiz ermöglicht, an Wochentagen ihre Waren zwischen 6 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 6 und 18 oder 19 Uhr anzubieten. Dabei handelte es sich um Mindestvorgaben: Die Kantone hätten längere Öffnungszeiten erlauben, nicht aber weniger lange vorschreiben können.
Das neue Gesetz hätte längere Öffnungszeiten in rund der Hälfte der Kantone zur Folge gehabt. Betroffen wären nur jene Kantone gewesen, in welchen heute eine Regelung besteht. In zehn Kantonen ist das nicht der Fall.
Bedürfnis der Konsumenten
Die Befürworter sahen längere Öffnungszeiten als Massnahme gegen den Einkaufstourismus. In den Nachbarländern seien die Bestimmungen deutlich liberaler, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Das sei nicht der einzige Grund für den Einkaufstourismus, verstärke diesen aber, betonte auch Filippo Lombardi (CVP/TI), der das Gesetz mit einer Motion angestossen hatte. Der heutige kantonale Flickenteppich sei nicht sinnvoll.
Aus Sicht der Befürworter entsprechen längere Öffnungszeiten zudem einem Konsumentenbedürfnis. Viele könnten heute erst am Abend nach der Arbeit einkaufen, argumentierten sie. Ruedi Noser (FDP/ZH) wies auf das grosse Gedränge hin, das abends in den Bahnhofsläden herrscht. Das Bedürfnis sei offenkundig.
Zwängerei und Affront
Die Gegner sprachen von Zwängerei und gaben zu bedenken, dass sich das Stimmvolk in mehreren Kantonen gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen habe. Das zu ignorieren, wäre ein Affront, sagte Christian Levrat (SP/FR). Paul Rechsteiner (SP/SG) machte geltend, das Gesetz sei unföderalistisch.
Ihm selbst seien lange Ladenöffnungszeiten nicht unsympathisch, gestand Roberto Zanetti (SP/SO). Es solle aber jeder Kanton machen, was seinen Bedürfnissen entspreche. Das Bundesgesetz sei ein «Gemurkse».
Prekäre Arbeitsbedingungen
Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) reagierte enttäuscht auf den Entscheid des Ständerates. Mit dem Nein sei die Chance vertan, den Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz ähnliche Einkaufsbedingungen zu ermöglichen, wie im nahen Ausland. Damit bliebe der Schweizer Detailhandel gegenüber der harten Konkurrenz benachteiligt.
Die Gewerkschaften hatten geltend gemacht, mit dem Gesetz würden sich die ohnehin schon prekären Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals weiter verschlechtern. Profitieren würden zudem nur die grossen Betriebe. Für die kleinen und mittleren wäre es eine Belastung, wenn sie das Personal länger beschäftigen müssten, um mit der Konkurrenz mithalten zu können.
Für das Gesetz setzte sich Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ein. Man müsse das Mögliche tun, um die Arbeitsplätze zu sichern, sagte er. In den letzten Jahren seien in dieser Branche Tausende von Stellen verloren gegangen.
Mit einer moderaten Erweiterung der Öffnungszeiten würden die Rahmenbedingungen für den Detailhandel verbessert, argumentierte er und sprach von einem bescheidenen Eingriff. Schneider-Ammann appellierte an den Ständerat, dem Gesetz zuzustimmen. Der Rat entschied aber anders.