Ständerat versenkt Mandatsverbot für ehemalige Bundesräte

Das zweijährige Mandatsverbot für ehemalige Bundesräte ist vom Tisch. Der Ständerat trat nicht auf die Vorlage ein und beendet damit die Diskussion.

Auslöser der Vorlage war Ex-Bundesrat Moritz Leuenberger (Archiv) (Bild: sda)

Das zweijährige Mandatsverbot für ehemalige Bundesräte ist vom Tisch. Der Ständerat trat nicht auf die Vorlage ein und beendet damit die Diskussion.

Ehemalige Bundesräte müssen nach dem Rücktritt nicht warten, bis sie neue Mandate übernehmen. Mit dem erneuten Nichteintretensentscheid der kleinen Kammer ist die Vorlage vom Tisch. Im Nationalrat hatte das zweijährige Verbot von Verwaltungsratsmandaten noch eine ansehnliche Mehrheit von 101 zu 74 Stimmen gefunden. Der Ständerat blieb während des ganzen Beratungsprozesses eisern bei seinem Nein. Für «unschöne Einzelfälle» brauche es keine starren Regeln, sagte Kommissionssprecherin Verena Diener. Der Rat folgte dem oppositionslos.

Auslöser der Vorlage ist alt Bundesrat Moritz Leuenberger. Dieser war kurz nach seinem Rücktritt aus der Landesregierung beim Baukonzern Implenia Verwaltungsrat geworden.

Das löste Kopfschütteln aus und trug Leuenberger den Vorwurf ein, die Unabhängigkeit der Regierung in Frage zu stellen. Dass der ehemalige Infrastrukturminister noch dazu zu einem «departementsnahen» Unternehmen stiess, verstärkte den Unmut.

Es bleibt beim Verhaltenskodex

In der Folge wurden zwei parlamentarische Initiativen eingereicht, die zurückgetretenen Bundesräten bei der Übernahme von Mandaten Schranken auferlegen wollten.

Die eine verlangte eine vierjährige Sperrfrist auch für Nichtregierungsorganisationen, die Subventionen vom Bund erhalten hatten. Die andere wollte eine zweijährige Karenzfrist für die Einsitznahme in Verwaltungsräten oder Leitungsgremien von Unternehmen.

In der grossen Kammer fand das Anliegen bei den Polparteien Zuspruch, die Mitte lehnte es ab. Der Bundesrat handelte nach dem Fall Leuenberger und verabschiedete einen Verhaltenskodex. Das reicht, befand der Ständerat.

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