Ständerat versenkt Reform der Eigenmietwertbesteuerung

Die Idee, bei der Besteuerung von Wohneigentum den Eigenmietwert generell abzuschaffen, ist vorerst vom Tisch. Der Ständerat hat am Dienstag den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ versenkt.

Der Ständerat will noch nichts wissen von einer Reform der Eigenmietwertbesteuerung (Archiv) (Bild: sda)

Die Idee, bei der Besteuerung von Wohneigentum den Eigenmietwert generell abzuschaffen, ist vorerst vom Tisch. Der Ständerat hat am Dienstag den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ versenkt.

Die Initiative selbst lehnte der Ständerat erneut ab – dieses Mal mit 35 gegen 5 Stimmen. Er widerspricht damit dem Nationalrat, der das Volksbegehren des Hauseigentümerverbandes (HEV) zur Annahme empfehlen will.

Bei der Frage des indirekten Gegenvorschlags schwenkte die kleine Kammer dagegen auf die Linie des Nationalrats ein. Sie weigerte sich mit 23 gegen 17 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, welche eine radikale Reform der Eigenmietwertbesteuerung gebracht hätte.

Vorgesehen war, den Eigenmietwert ganz abzuschaffen und im Gegenzug auch viele Unterhaltsabzüge nicht mehr zuzulassen. Der Nationalrat hatte sich im Juni bereits klar mit 114 zu 58 Stimmen geweigert, auf diesen Vorschlag einzutreten.

Zeit nicht reif

Und nun sprach sich auch der Ständerat dagegen aus. Den Appellen der Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zum Trotz, wollte die Mehrheit kein Reformprojekt vorantreiben, dass am Ende doch scheitern könnte.

Die Zeit sei noch nicht reif dafür, hatte Hannes Germann (SVP/SH) erfolgreich argumentiert. Er bezeichnete es als „Experiment“, den Ball dem Nationalrat zurückzuspielen. So käme höchstens eine Vorlage heraus, die viel zu teuer sei.

Dem Nationalrat „eine Chance geben“

Eine Ratsminderheit wollte erneut auf den Gegenvorschlag eintreten, „um dem Nationalrat noch einmal die Chance zu geben, sich mit der Vorlage auseinanderzusetzen“, wie es Konrad Graber (CVP/LU) formulierte.

Auch ihm sei aber klar, dass „sich die Geister scheiden, sobald es um die Abzüge geht“. Der Ständerat selbst hatte sich im März dafür ausgesprochen, Unterhaltsabzüge von bis zu 6000 Franken zuzulassen.

Der HEV will mit der Initiative dafür sorgen, dass Hausbesitzer im Rentenalter den Eigenmietwert nicht mehr besteuern müssen, wenn sie das wünschen. Im Gegenzug sollen sie die Schuldzinsen nicht mehr von den Steuern abziehen dürfen.

Nach Ansicht des Bundesrats und des Ständerates würde dies „zu einer Ungleichbehandlung unter den Generationen“ sowie zwischen Eigentümern und Mietern im Rentenalter führen. Es handle sich einzig um eine Steueroptimierungsinitiative. Eine Sonderbehandlung für Rentnerinnen und Rentner sei nicht gerechtfertigt, sagte etwa Konrad Graber. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.

Nächster Artikel