Ständerat weist Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich zurück

Der Erbschaftssteuer-Streit mit Frankreich geht in eine neue Runde. Der Ständerat will, dass der Bundesrat erneut mit Paris verhandelt.

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf im Ständerat in Bern (Archiv) (Bild: sda)

Der Erbschaftssteuer-Streit mit Frankreich geht in eine neue Runde. Der Ständerat will, dass der Bundesrat erneut mit Paris verhandelt.

Der Ständerat hat das Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich abgelehnt. Nun muss erneut der Nationalrat entscheiden, der ohne Auftrag Nein gesagt hatte. Das vorliegende Abkommen ist damit gescheitert. Offen ist noch, ob die Räte sich darauf einigen, den Bundesrat mit Neuverhandlungen zu beauftragen oder nicht.

Allerdings scheinen die Chancen für ein anderes Abkommen ohnehin gering zu sein. Frankreich lehnt neue Verhandlungen ab, wie der französische Finanzminister Pierre Moscovici jüngst bei seinem Besuch in Bern deutlich machte.

Signal an Frankreich

Die Mehrheit im Ständerat war dennoch der Meinung, der Bundesrat sollte es versuchen. Mit 35 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltungen sprach sich der Rat dafür aus, das Abkommen mit Verhandlungsauftrag an den Bundesrat zurückzuweisen.

Mit der Rückweisung gäbe das Parlament der Diplomatie eine weitere Chance, sagte Thomas Minder (parteilos/SH). Wenn man Interviews mit Moscovici lese, erhalte man den Eindruck, die Türen seien nicht gänzlich verschlossen. Die Rückweisung wäre ausserdem ein Signal an Frankreich, in anderen Dossiers Hand für Lösungen zu bieten.

Mit Kündigung gedroht

Das neue Erbschaftssteuerabkommen war von Beginn weg umstritten. Der Bundesrat liess sich zum einen darauf ein, weil Frankreich damit gedroht hatte, das alte Abkommen zu kündigen. Zum anderen erhoffte sich Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, dass der Vertrag einen Durchbruch in anderen Differenzen mit Frankreich bringen könnte.

Mit dem revidierten Erbschaftssteuerabkommen würde Frankreich neu die Möglichkeit erhalten, Erben in Frankreich auch dann nach französischem Recht zu besteuern, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat. Frankreich könnte also Immobilien in der Schweiz besteuern.

Steuerhoheit tangiert

Vor allem in der Westschweiz stiess der Vertrag auf grossen Widerstand. Befürchtet wird, dass reiche Franzosen wegziehen könnten. Im Parlament wurden aber auch grundsätzliche Bedenken geäussert. Das Abkommen schränke die Schweizer Steuerhoheit ein, lautete der Tenor. «Lieber kein Abkommen als ein solches.»

Es sei nur schwer nachvollziehbar, wie der Bund ein solches Abkommen habe unterzeichnen können, sagte Martin Schmid (FDP/GR). „Das Abkommen bringt einzig den Franzosen Vorteile.“ Raphaël Comte (FDP/NE) sprach von einer „Kapitulation“.

Steuerumgehungsvehikel

Widmer-Schlumpf versuchte vergeblich, den Rat vom Gegenteil zu überzeugen. Sie müsse einen Irrtum korrigieren, sagte sie. Es sei nicht so, dass Frankreich dieses Abkommen gewollt habe. Frankreich habe das alte Abkommen von 1953 ersatzlos kündigen wollen. Aus Sicht von Frankreich brauche es nämlich kein Abkommen, um Doppelbesteuerung zu verhindern.

Die Schweiz habe deshalb versucht, das alte Abkommen zu verbessern. Dieses beinhalte nämlich «Steuerumgehungsvehikel». Dass Frankreich das nicht mehr akzeptiere, sei verständlich. Das neue Abkommen sei zwar nicht so gut wie das alte. Aber der Bundesrat sei klar der Auffassung, dass es besser sei als kein Abkommen.

Drohende Doppelbesteuerung

Ein vertragsloser Zustand würde in manchen Fällen zu einer Doppelbesteuerung führen, warnte Widmer-Schlumpf. Es würde auch kein Schiedsverfahren mehr geben. Sie bitte darum, das Abkommen so zu genehmigen, wie es auf dem Tisch liege.

Zum Auftrag für Neuverhandlungen sagte die Finanzministerin: «Hoffnung kann man immer haben.» Frankreich habe aber klar gesagt, dass es keine Neuverhandlungen geben werde. «Hin und wieder muss man in der Politik auch von der Realität ausgehen.»

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