Ständerat will keine Regelung für passive Sterbehilfe

Bei der Sterbehilfe schliesst sich der Ständerat dem Bundesrat an: Die kleine Kammer will ebenfalls auf eine neue Regelung für die passive Sterbehilfe verzichten. Das geltende Recht hält der Rat für ausreichend.

Ein Pfleger massiert in einem Altersheim die Hand einer alten Frau (Symbolbild) (Bild: sda)

Bei der Sterbehilfe schliesst sich der Ständerat dem Bundesrat an: Die kleine Kammer will ebenfalls auf eine neue Regelung für die passive Sterbehilfe verzichten. Das geltende Recht hält der Rat für ausreichend.

Zu beraten hatte der Ständerat am Mittwoch über zwei Standesinitiativen, die schärfere Regelungen der Sterbehilfe durch Organisationen wie Dignitas und Exit verlangen. Er gab den Begehren aus den Kantonen Aargau und Basel-Land ohne Gegenstimme keine Folge. Sie gehen nun an den Nationalrat.

Die vorberatende Kommission sei sich mit dem Bundesrat einig, dass die organisierte Sterbehilfe teilweise in einer Grauzone stattfinde, sagte Kommissionssprecherin Verena Diener (GLP/ZH). Dort sei eine Regelung aber schwierig: „Es gibt eine Grauzone, aber die lässt sich nicht gesetzgeberisch regeln.“

Der Rat sprach sich dafür aus, das Selbstbestimmungsrecht von Sterbewilligen hochzuhalten. „Jeder Mensch solle selbst darüber entscheiden können, was für ihn ein würdiges Lebensende ist“, sagte Diener. Missbräuche sollten mit dem geltenden Recht angegangen werden.

Zick-Zack-Kurs im Bundesrat

Der Bundesrat gab im vergangenen Sommer bekannt, dass er keine Gesetzesänderungen anstrebe, um Missbräuche mit organisierter Suizidhilfe zu bekämpfen. Diese Haltung war in den letzten Jahren indes sehr beständig: Eveline Widmer-Schlumpf hatte als Justizministerin zuvor eine Regulierung angekündigt, ihr Vorgänger Christoph Blocher hatte sich noch dagegen gestellt.

Die heutige Regelung sieht vor, dass die passive Sterbehilfe nicht strafbar ist. Allerdings müssen sterbewillige Personen urteilsfähig und ausreichend informiert sein. Der Sterbewunsch muss zudem wohlerwogen, ohne äusseren Druck geäussert und dauerhaft sein. Strafbar ist Suizidhilfe aus „selbstsüchtigen Beweggründen“.

Das müsse auch geprüft werden können, sagte Ständerätin Christine Egerszegi (FDP/AG) am Dienstag. Sterbehilfe-Organisationen sollten deshalb ihre Bücher offen legen müssen, damit sich feststellen lasse, ob hinter den Suizidbegleitungen lukrative Geschäfte stecken, forderte sie.

Egerszegi räumte ein, dass sich die Situation verbessert habe. Die Standesinititive gingen auf eine Zeit zurück, als sterbewillige Personen im Ausland von Organisationen wie Dignitas regelrecht rekrutiert worden seien. Menschen seien zudem unter teilweise unwürdigen Umständen gestorben.

Kantone wollen Regelung

Für eine Regelung der organisierten Suizidhilfe sind zahlreiche Kantone. Die meisten Parteien dagegen stellten sich auf den Standpunkt, dass das geltende Recht genüge. Im vergangenen Jahr begleiteten die Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas nach eigenen Angaben zusammen 354 Personen in den Tod.

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