Pistenfahrzeuge sollen teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Der Ständerat ist am Mittwoch auf eine entsprechende Gesetzesvorlage eingetreten, gegen den Willen seiner Kommission.
Bevor der Rat über die Details befinden kann, muss die Kommission diese nun beraten. Sie hatte die Vorlage versenken wollen. Denn sie war zum Schluss gekommen, dass die Sonderbehandlung nicht zu rechtfertigen sei und zu Abgrenzungsproblemen führen würde.
Auch zur Tourismusförderung taugt die Massnahme aus Sicht der Kommission nicht. Würde die Erleichterung für die Pistenfahrzeuge an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben, würde der Preis einer Tageskarte von 58 Franken um gerade mal 54 Rappen sinken, stellte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) fest.
Bergtourismus entlasten
Die Befürworter widersprachen. Stefan Engler (CVP/GR) stellte fest, die Entlastung würde pro Bergbahnunternehmen 400’000 Franken im Jahr ausmachen. Das habe eine Umfrage in seinem Kanton ergeben. Auch Hans Stöckli (SP/BE) sagte, mit der Steuerbefreiung könne das Parlament etwas Konkretes für den Tourismus tun.
Der Bergtourismus sei in Existenznot, befand Isidor Baumann (CVP/UR). Er hatte die Gesetzesänderung mit einer Motion angestossen, welcher das Parlament vor rund zwei Jahren zustimmte. Damals argumentierte Baumann, Pistenfahrzeuge benützten die Strassen nicht und seien daher von der zweckgebundenen Abgabe zu entlasten. Damit könnten die Kosten im Bergtourismus gesenkt werden. Die Gegner gaben vergeblich zu bedenken, auch andere Fahrzeuge – etwa Rasenmäher – seien selten auf der Strasse anzutreffen.
Abhängig von Schadstoffausstoss
Der Bundesrat hatte sich ebenfalls gegen den Vorstoss gestellt. Weil das Parlament ihn damit beauftragte, legte er aber eine Gesetzesänderung vor. Er schlägt nun vor, in erster Linie jene Fahrzeuge zu begünstigen, die weniger Schadstoffe ausstossen.
Konkret soll für Pistenfahrzeuge mit Dieselmotor und Partikelfilter die Hälfte der Mineralölsteuer sowie der Mineralölsteuerzuschlag zurückerstattet werden. Für die übrigen Fahrzeuge mit Dieselmotor würde hingegen nur der Mineralölsteuerzuschlag vergütet.
Anliegen entstellt
Davon wollte der Nationalrat aber nichts wissen: Er hiess die Gesetzesänderung in der Herbstsession zwar gut, verzichtete aber auf die Differenzierung nach der technischen Ausrüstung. Der Bundesrat habe das Anliegen der Motion entstellt, hiess es im Rat. Der parlamentarische Auftrag habe kein Umweltanliegen umfasst.
In der Vernehmlassung war die entsprechende Änderung des Mineralölsteuergesetzes umstritten gewesen. Neben SP, Grünen und Grünliberalen hatte sich auch die FDP gegen eine Sonderbehandlung der Pistenfahrzeuge ausgesprochen.