Kriselnde Firmen sollen künftig einfacher vor dem Aus bewahrt werden. Der Ständerat hat am Donnerstag das Schuld- und Konkursgesetz angenommen, an dessen Revision seit der Swissair-Pleite gearbeitet wurde. Der Nationalrat war nicht darauf eingetreten.
Das Sanierungsrecht sieht vor, dass Firmen im Insolvenzverfahren nicht zwingend im Konkurs enden. Vielmehr soll – wie im „Chapter 11“ des US-amerikanischen Insolvenzrechts – der Schuldner vorübergehend von den Gläubigern in Ruhe gelassen werden, um eine Sanierung in die Wege zu leiten. Profitable Teile sollen aus einem Unternehmen herausgelöst und weitergeführt werden können.
Der Nationalrat wollte im vergangenen Herbst von der Vorlage nichts wissen: Er trat gar nicht erst darauf ein. Nach Ansicht der SVP muss ein Konkurs nicht um jeden Preis verhindert werden, und SP und Grüne wehrten sich gegen Verschlechterungen für die Arbeitnehmer.
Der Bundesrat ist deshalb nochmals über die Bücher gegangen. Um das Gesetz zu retten, hat er einen Kompromiss ausgearbeitet, den der Ständerat am Donnerstag mit 28 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen hat.
Diesem Kompromiss zufolge sollen Firmen nur dann bei Massenentlassungen von der Sozialplanpflicht befreit werden, wenn das Konkursverfahren tatsächlich in einem Nachlassvertrag endet. Wenn die Sanierung gelingt, besteht die Pflicht weiterhin. Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Firmen nach Beginn des Verfahrens grundsätzlich davon zu entbinden. Diesen Punkt der Vorlage hat die kleine Kammer diskussionslos gutgeheissen.
Sozialpläne ab 250 Angestellten
Umstritten war auch die Frage, welche Firmen überhaupt Sozialpläne ausarbeiten müssen. Der Bundesrat schlug Firmen ab 250 Angestellten vor, eine linke Minderheit verlangte 100.
Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga machen die Firmen mit über 250 Angestellten zwar nur 0,37 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz aus. Sie beschäftigen rund ein Drittel aller Arbeitnehmer.
Müssten auch mittelgrosse Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern Sozialpläne ausarbeiten, wären davon laut Sommaruga rund 55 Prozent aller Angestellten erfasst. Der Bundesrat wolle KMU aber nicht belasten, um der Vorlage „politisch überhaupt eine Chance zu geben“. Der Rat lehnte den Minderheitsantrag mit 26 zu 12 Stimmen ab.
Das Gesetz geht nun an den Nationalrat zurück.