Bauern, die ihre Tiere quälen, sollen keine Subventionen mehr bekommen. Mit einer Motion verlangt der Ständerat vom Bundesrat, das Landwirtschaftsgesetz entsprechend anzupassen.
Den Vorstoss eingereicht hatte der Glarner SVP-Ständerat This Jenny, nachdem ein Tierquäler letzten Juli vor Bundesgericht erfolgreich gewesen war. Der Landwirt aus dem Thurgau war wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt worden. Unter anderem hatte er 2007 einen jungen verängstigten Hengst gewaltsam beschlagen lassen, was mit dem Tod des Tieres endete.
Die Thurgauer Behörden verweigerten dem Bauern die Direktzahlungen für das Jahr, in dem die Vorfälle geschehen waren. Dieser zog den Entscheid bis vor Bundesgericht, wo er schliesslich Recht bekam. Die Richter in Lausanne entscheiden, dass nur jener Teil der Direktzahlungen gestrichen werden dürfen, die mit der Tierhaltung zusammenhängen.
Das sind die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere und die sogenannten Ethobeiträge, welche für besonders tierfreundliche Produktionsformen ausgerichtet werden. Nicht gekürzt werden dürfen dagegen die Flächenbeiträge, die Beiträge für den ökologischen Ausgleich oder die Öko-Qualitätsbeiträge, die keinen Zusammenhang mit der Tierhaltung haben.
Für Jenny ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. „Es ist blanker Hohn und Spott, wenn tierquälerische Landwirte vom Bund, das heisst von den Steuerzahlern, noch Subventionen erhalten“, sagte er. Das sei auch „pures Gift“ für das Image jener Bauern, die sich korrekt verhielten. „Tierquäler sind gleich zu behandeln wie Raser auf der Strasse“, forderte Jenny darum.
Bürokratischer Aufwand
Auch er wolle „Ordnung im Stall“, beteuerte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Gegen die Motion sperrte er sich aber mit Verweis auf den bürokratischen Aufwand. Der Bundesrat sei zwar im Grundsatz einverstanden und werde das Anliegen in die Agrarpolitik 2014-2017 einfliessen lassen.
Allerdings sei auch der Bundesrat der Auffassung, dass Direktzahlungen nur bei einem inhaltlichen Zusammenhang mit Verstössen gekürzt werden sollten. Im Ständerat hatte Schneider-Ammann mit diesen Argumenten keine Chance. Die Motion Jennys wurde mit 22 zu 7 Stimmen angenommen. Nun muss der Nationalrat darüber befinden.