Der Ständerat will das Asylgesetz verschärfen. Wehrdienstverweigerer sollen in der Schweiz nicht mehr als Flüchtlinge gelten. Weiter soll es nicht mehr möglich sein, auf einer Schweizer Botschaft im Ausland Asylgesuche einzureichen.
Die kleine Kammer beschloss am Montag ein Massnahmenpaket zum Asylgesetz mit 14 zu 4 Stimmen bei 16 Enthaltungen. Mit den kurzfristig umsetzbaren Änderungen sollen in erster Linie die Asylverfahren beschleunigt werden. Dieses Ziel war grundsätzlich unbestritten.
„Die Behandlung der Asylgesuche dauert viel zu lang“, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG). Abgewiesene Asylbewerber könnten heute bis zu 1400 Tage in der Schweiz bleiben, wenn sie alle Verfahrensoptionen ausschöpften. Um die Mängel im Asylwesen nachhaltig auszumerzen, brauche es noch weitere Verbesserungen.
Nächste Vorlage bereits angekündigt
Justizministerin Simonetta Sommaruga kündigte aus diesem Grund bereits die nächste Asylvorlage an: Bis Ende 2012 soll ein Vernehmlassungsentwurf vorliegen, der unter anderem Verfahrenszentren des Bundes und Anpassungen der Beschwerdefristen bringen soll. Ziel seien Verfahren, die 120 Tage dauern, sagte Sommaruga.
Bei den kurzfristigen Änderungen, die noch vom Nationalrat behandelt werden müssen, gab es im Ständerat vor allem bei zwei Massnahmen Gegenwehr, darunter die Einschränkung des Flüchtlingsbegriffes. Der Bundesrat will künftig Personen, die ihr Asylgesuch ausschliesslich mit Wehrdienstverweigerung oder Desertion begründen, nicht mehr als Flüchtlinge anerkennen.
Der Ständerat nahm die Gesetzesänderung, die vor allem auf die wachsende Zahl von Asylgesuchen von Eritreern abzielt, mit 24 zu 14 Stimmen an.
Kein Botschaftsasyl mehr
Die Zahl der Asylgesuche will der Ständerat auch dadurch senken, dass die Schweizer Botschaften im Ausland künftig keine Asylgesuche mehr entgegennehmen. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde mit 23 zu 12 Stimmen gutgeheissen. Die Schweiz ist heute das einzige Land Europas, dessen Botschaften Asylanträge akzeptieren.
Minderjährige haben Vorrang
Prioritär behandeln will der Ständerat künftig die Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen. Mit 22 gegen 7 Stimmen entschied sich die kleine Kammer zudem dafür, dass abgewiesene Asylbewerber, deren Gesuch um eine Anerkennung als Härtefall von den kantonalen Behörden abgelehnt wurde, Anspruch auf eine Beurteilung durch ein Gericht haben. Sie folgt damit – gegen den Willen des Bundesrats – einer Empfehlung des Bundesgerichts.