Ständeratskommission beschliesst weitere Ausnahmen vom Bauverbot

Bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative will der Bundesrat Bergkantonen und Tourismusgemeinden weit entgegenkommen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) schlägt nun noch weitere Ausnahmen vom Bauverbot für Zweitwohnungen vor.

Eine Überbauung mit Ferienwohnungen in Arosa (Bild: sda)

Bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative will der Bundesrat Bergkantonen und Tourismusgemeinden weit entgegenkommen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (UREK) schlägt nun noch weitere Ausnahmen vom Bauverbot für Zweitwohnungen vor.

Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, dass Zweitwohnungen erneuert, umgebaut und wieder aufgebaut, nicht aber erweitert werden dürfen.

Die Kommission ist anderer Meinung: Ferienwohnungen sollen um 30 Prozent der ursprünglichen Nutzfläche, höchstens aber um 30 Quadratmeter ausgebaut werden dürfen. Sie hat der Erweiterung mit 8 zu 4 Stimmen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Hoteliers entgegenkommen

Auch den Hoteliers will die Kommission entgegenkommen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Hotelbetriebe neue Wohnungen erstellen dürfen, wenn deren Ertrag dazu dient, den eigenen Betrieb zu finanzieren.

Nach dem Willen der Kommission soll der Anteil dieser Wohnungen an der gesamten Hauptnutzfläche aber nicht nur 20 Prozent, sondern bis zu 33 Prozent betragen. Andererseits lehnte sie es mit 7 zu 5 Stimmen ab, dass bestehende Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen.

Auch für dem Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen sieht der Bundesrat eine Ausnahme vom Bauverbot für Zweitwohnungen vor. Die Kommission zeigt sich noch grosszügiger: Bei der Bezeichnung der Gebiete, in welchen gebaut werden darf, sollen die Kantone mehr Spielraum erhalten. Auch dieser Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen.

Beratung noch nicht zu Ende

Mit dem gleichen Stimmenverhältnis sprach sich die Kommission für eine Lockerung der Vorschriften für den Bau von Zweitwohnungen in geschützten Bauten innerhalb der Bauzone aus. Solche Bewilligungen sollen nicht nur bei geschützten Baudenkmälern, sondern auch bei erhaltenswerten Bauten erteilt werden sollen. Mit dieser Massnahme will die Kommission den Abwanderungsgebieten entgegen kommen.

Sie hat die Beratung der Vorlage noch nicht abgeschlossen, diese wird an der nächsten Sitzung noch vor der Herbstsession fortgesetzt.

Die im März 2012 angenommene Initiative verbietet den Bau von Zweitwohnungen in Gemeinden, die einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen.

Der Bundesrat schlägt viele Ausnahmen von diesem Verbot vor, etwa für touristisch genutzte Zweitwohnungen, Hotels, Rustici oder für touristische Grossprojekte. Die Initianten drohten bereits, gegen diese Umsetzung mit einem Referendum oder einer neuen Initiative vorzugehen.

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