Symbole der christlich-abendländischen Kultur sollen in der Schweiz keine Sonderstellung erhalten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) empfiehlt ihrem Rat eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat mit 6 zu 5 Stimmen zur Ablehnung.
Die grosse Kammer hatte dem Vorstoss der Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann in der Frühjahrssession mit 87 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. Glanzmann hatte ihr Anliegen mit dem Fall eines Freidenkers begründet, der im Kanton Luzern die Entfernung eines Kruzifixes aus dem Klassenzimmer gefordert hatte.
Die Mehrheit im Nationalrat war ihrer Argumentation gefolgt, wonach solchen Forderungen dank eines speziellen Verfassungsartikels im Vornherein die Grundlage entzogen werden soll.
In der ständerätlichen SPK setzte sich jedoch die Meinung durch, dass ein solcher Verfassungsartikel „dem bewährten Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates widerspricht“. Bereits die politische Auseinandersetzung über den neuen Artikel könne den religiösen Frieden im Lande beeinträchtigen.
Mit ähnlichen Argumenten empfiehlt die SPK auch eine Standesinitiative zur Ablehnung, in welcher der Kanton Basel-Stadt einen neuen Regligionsartikel in der Bundesverfassung verankern will.
Die Kommission bezweifelt, dass mit einem solchen Artikel „ein friedliches und diskriminerungsfreies Zusammenleben der Religionsgruppen gefördert werden könnte“, wie dies der Initiativtext festhält.
Sie empfiehlt ihrem Rat mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Antrag aus Basel zur Ablehnung. Im Nationalrat ist die Standesinitiative bereits abgelehnt worden.