Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hält nichts von einem Burkaverbot. Sie hat einen Vorstoss aus dem Nationalrat deutlich abgelehnt.
Mit 7 zu 2 Stimmen sprach sich die Kommission gegen eine parlamentarische Initiative von Walter Wobmann (SVP/SO) aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Folgt ihr der Ständerat, ist der Vorstoss erledigt.
Die Ständeratskommission hatte sich bereits vor einem Jahr gegen ein gesamtschweizerisches Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ausgesprochen. Sie sei nach wie vor der Ansicht, dass eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene nicht angezeigt sei, schreibt die Kommission.
Das Phänomen der religiös motivierten Verhüllung sei doch eher selten anzutreffen. Die Kantone sollten gemäss ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Regelungen erlassen können.
Knappes Ja im Nationalrat
Der Nationalrat hatte der Initiative im Herbst äusserst knapp zugestimmt, mit 88 zu 87 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Vollverschleierung und der radikale Islam müssten in einem Zusammenhang gesehen werden, sagte Wobmann.
Wenn sich jemand verhülle, sei in Zeiten des IS-Terrorismus nicht ersichtlich, ob die Person harmlos, gewalttätig, unbewaffnet oder bewaffnet sei. Zudem machte er kulturelle Gründe geltend. In der Schweiz zeige man sein Gesicht.
Volksinitiative hängig
Zum Burkaverbot dürfte sich dereinst das Stimmvolk äussern können. Auf nationaler Ebene läuft die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Die Initianten vom sogenannten «Egerkinger Komitee» um Wobmann haben bis am 15. September 2017 Zeit, die nötigen 100’000 gültigen Unterschriften zu sammeln.
Im Kanton Tessin gilt bereits ein Verhüllungsverbot. Die Stimmberechtigten hatten 2013 eine entsprechende Initiative auf kantonaler Ebene angenommen. Damit dürfen die Vollverschleierung (Burka) oder Gesichtsschleier (Niqab), die nur die Augen freilassen, im Tessin nicht mehr im öffentlichen Raum getragen werden.
Verbot in Frankreich
Der Bundesrat und das Parlament kamen zum Schluss, dass das Tessiner Verhüllungsverbot bundesrechtskonform ausgelegt werden könne. Der Bundesrat hielt zwar fest, dass er solche Verbote nicht für sinnvoll halte, da in der Schweiz nur sehr wenige Personen Gesichtsverhüllungen aus religiösen Gründen tragen würden.
Er verwies jedoch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juli 2014, gemäss dem ein ähnliches französisches Gesetz nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstösst. Auf dieses Urteil berufen sich auch die Initianten des Volksbegehrens.