Der Kompromiss zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat im Ständerat gute Chancen. Dessen vorberatende Kommission beantragt dem Rat, sich den Entscheiden des Nationalrats von letzter Woche in den wichtigsten Punkten anzuschliessen.
Der Nationalrat stimmte einer Lösung zu, die SVP und FDP zuvor mit Mitinitiantin Vera Weber ausgehandelt hatten. Stein des Anstosses waren insbesondere die so genannten Plattformwohnungen.
Die Initianten wollten nicht akzeptieren, dass ein Inserat für eine Vermietung ausreichen sollte, um auch in einer Gemeinde mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen eine Baubewilligung für eine Ferienwohnung oder ein Chalet zu bekommen.
Um ein Referendum zu verhindern, hat der Nationalrat diese Ausnahme für touristisch bewirtschaftete Wohnungen aus der Vorlage gekippt. Dem will sich die Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) anschliessen, wie Präsident Ivo Bischofberger (CVP/AI) der Nachrichtenagentur sda am Montag sagte.
Einschränkung bei Umnutzung
Die Initianten knüpften den Verzicht auf ein Referendum an weitere Bedingungen. Dazu gehört, dass nicht alle erhaltenswerten, sondern nur schützenswerte und ortsbildprägende Gebäude zu Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen.
Auch diesem Entscheid des Nationalrats will sich die Kommission anschliessen. Nach Ansicht von Bischofberger handelt es sich um eine Verbesserung, da sich die Begriffe in der Version des Nationalrats besser definieren lassen.
Die UREK unterstützt ebenfalls die eingeschränkte Umnutzung nicht mehr rentabler Hotels. Diese sollen gemäss dem Kompromiss nur zur Hälfte zu Zweitwohnungen umgebaut werden dürfen.
Man müsse den strukturschwachen Gebieten die Möglichkeit geben, Finanzen zu generieren und zu reinvestieren, sagte Bischofberger. Die Einschränkung sei daher ein Entgegenkommen. Eine Minderheit der UREK beantragt, dass Hotels in bestimmten Zonen vollständig umgenutzt werden dürfen.
Weiter sollen nach dem Willen der Kommission bestehende Gebäude nicht nur um 30 Quadratmeter ausgebaut werden können, wie der Ständerat bei der ersten Beratung beschlossen hat. Der Nationalrat behielt lediglich die Beschränkung auf 30 Prozent der Fläche in der Vorlage. Dem will sich die UREK mehrheitlich anschliessen.
Auf der Zielgeraden
Damit könnte der Ständerat das Zweitwohnungsgesetz morgen Dienstag in den wichtigsten Streitpunkten bereinigen. Laut Bischofberger verbleiben noch einige Differenzen, diese stellten aber kein «Pièce de résistance» dar. Zu den strittigen Punkten gehört unter anderem die vom Nationalrat beschlossene Einordnung touristisch bewirtschafteter Wohnungen als Erstwohnungen.
Die Nationalratskommission wollte die Vorlage ursprünglich dringlich in Kraft setzen. Aufgrund der Vereinbarung verzichtete der Nationalrat aber darauf. Die ständerätliche UREK bleibt dabei. Sie wolle das Gesetz aber noch in dieser Session fertig beraten, sagte Bischofberger.
Geplant ist, dass sich die Nationalratskommission am Mittwochnachmittag der Vorlage annimmt, am Donnerstag soll diese wieder in die grosse Kammer kommen.