Wie der Nationalrat will auch die Gesundheits- und Sozialkommission des Ständerats (SGK) Kiffer nur noch büssen statt anzeigen. Anders als die grosse Kammer spricht sich die Kommission aber mit 11 zu 2 Stimmen für eine Busse von 100 statt 200 Franken aus.
Geht es nach der SGK des Ständerats soll die Polizei gar die Kompetenz erhalten, in leichten Fällen von einer Ordnungsbusse abzusehen. Diesen Entscheid fällte die Kommission gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Dienstag mit 7 zu 6 Stimmen.
In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK ihrem Rat die auf eine parlamentarische Initiative der CVP zurückgehende Vorlage mit 10 zu 2 Stimmen zur Annahme. Mit Bussen statt Anzeigen werde die Sanktionierung des Cannabiskonsums etwas vereinfacht, begründet die SGK ihre Zustimmung in der Mitteilung.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kiffer ab einem Alter von 18 Jahren, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen, nur noch gebüsst statt angezeigt werden. Bei Unsicherheiten und Unklarheiten kann die Polizei nach wie vor auf das ordentliche Strafverfahren ausweichen.
Die Vorlage geht nun in den Ständerat. Er wird sie in der nächsten Dienstag beginnenden Sommersession beraten wird.
Entgegenkommen bei Hausärzten
Zudem lehnt die SGK die Hausarzt-Initiative ab. Sie möchte den Initianten aber entgegen kommen und sie zum Rückzug des Volksbegehrens bewegen.
Sie bringe den Anliegen der Initianten grosse Sympathie entgegen, schreibt die Kommission in einer Mitteilung vom Dienstag. Wie der Bundesrat sei sie aber der Meinung, dass die Initiative der falsche Weg sei. Ja sagte die Kommission denn auch zum direkten Gegenvorschlag, doch möchte sie die Version des Bundesrates abändern.
Gemäss dem Vorschlag der Kommission soll der Bund künftig Vorschriften über die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin erlassen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates sieht dies nicht vor. Der Bundesrat möchte nämlich nicht auf die Hausärzte, sondern allgemeiner auf die Grundversorgung fokussieren.
Am liebsten wäre es der Kommission, wenn die Initianten mit Massnahmen auf verschiedenen Ebenen dazu motiviert werden könnten, ihre Initiative zurückzuziehen. Sie habe mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass das Innendepartement Massnahmen eingeleitet habe, schreibt die Kommission.
Verbreitung ansteckender Krankheiten
Wer „aus gemeiner Gesinnung“ ansteckende Krankheiten verbreitet, die gefährlich sind, soll mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden. Die SGK will im Rahmen des Epidemiengesetzes diese Mindeststrafe einführen.
Der Beschluss fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Totalrevision des Epidemiengesetzes mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Geschäft ist nun bereit für die Sommersession.