Ständeratskommission will Asylgesetz verschärfen

Die Staatskommission des Ständerates hat sich für eine Reihe von Änderungen des Asylgesetzes ausgesprochen, die Justizministerin Simonetta Sommaruga auf ihren Wunsch vorgelegt hatte. Sie hat die Vorlage jedoch mit alten und neuen Vorschlägen ergänzt.

Künftig sollen Dienstverweigerer in der Schweiz kein Asyl mehr erhalten (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Staatskommission des Ständerates hat sich für eine Reihe von Änderungen des Asylgesetzes ausgesprochen, die Justizministerin Simonetta Sommaruga auf ihren Wunsch vorgelegt hatte. Sie hat die Vorlage jedoch mit alten und neuen Vorschlägen ergänzt.

Nach dem Willen der Kommission soll das Asylgesetz in zwei Etappen revidiert werden: In einem ersten Schritt sollen die Räte kurzfristig umsetzbare Massnahmen beschliessen, in einem zweiten langfristige Reformen. Den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates, der noch unter Sommarugas Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf entstand, sollen die Räte folglich an den Bundesrat zurückweisen.

All dies hatte die Kommission bereits im Frühjahr beschlossen. Die kurzfristige Vorlage, welche Sommaruga auf Wunsch der Kommission dann vorlegte, umfasste vier Massnahmen, die vor allem den Ablauf der Asylverfahren betreffen. Die Kommission hat diese nun aber mit Elementen aus der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates und eigenen Vorschlägen ergänzt.

Abschaffung des Botschaftsasyls

Künftig soll es nicht mehr möglich sein, ein Asylgesuch auf einer Schweizer Botschaft im Ausland einzureichen. Dafür sprach sich die Kommission mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus. Weiter möchte die Kommission, dass Asylsuchende, die als Verfolgungsgründe einzig Wehrdienstverweigerung oder Fahnenflucht geltend machen, in der Schweiz künftig kein Asyl mehr erhalten, sondern höchstens vorläufig aufgenommen werden.

Anders als der Bundesrat will die Kommission, dass abgewiesene Asylbewerber, deren Gesuch um eine Anerkennung als Härtefall von den kantonalen Behörden abgelehnt wurde, Anspruch auf die Beurteilung durch ein Gericht haben. Mit Stichentscheid des Präsidenten folgte sie einer Empfehlung des Bundesgerichts.

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