Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich in der Schweiz leichter einbürgern lassen können. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) im Grundsatz dafür ausgesprochen.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) hat sich für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation ausgesprochen. Sie folgt damit im Grundsatz dem Nationalrat, der sich im März für eine Änderung der Bundesverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes ausgesprochen hat.
Die SPK will aber die Voraussetzungen präzisieren. Die Ständeratskommission möchte verhindern, dass die neue Verfassungsbestimmung als Grundlage für eine spätere Einführung einer automatischen Einbürgerung bei Geburt in der Schweiz verstanden werden könnte, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ein solcher Automatismus ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen: Auch Personen der dritten Ausländergeneration sollen das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten.
Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung wäre neben der Geburt in der Schweiz, dass mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat. Auch mindestens ein Elternteil müsste hier geboren worden sein oder vor dem zwölften Altersjahr eine Aufenthaltsbewilligung erworben haben.
Missverständnis vermeiden
Die in der Bundesverfassung vorgesehene Änderung könnte aus Sicht der Ständeratskommission aber zum Missverständnis führen, es werde eine Grundlage geschaffen, um später die automatische Einbürgerung einzuführen.
Deshalb will die SPK den Begriff der «Geburt in der Schweiz» vermeiden. In der Verfassung soll davon nicht die Rede sein. Es soll lediglich verankert werden, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert. Über Präzisierungen auf Gesetzesebene will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung beraten.
Die Bundesverfassung muss geändert werden, weil für die erleichterte Einbürgerung der Bund allein zuständig ist. Und dieser regelt gemäss geltender Verfassung den Erwerb des Bürgerrechts nur bei Abstammung, Heirat und Adoption. Nach dem Beschluss des Nationalrates würde neu in der Bundesverfassung verankert, dass der Bund auch den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt regelt und die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert.
Ius soli theoretisch möglich
Bereits im Nationalrat hatten die Gegner kritisiert, damit würden auch automatische Einbürgerungen ermöglicht. Der Bundesrat hatte dazu in einem Bericht festgehalten, theoretisch würde die vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung es dem Bund erlauben, den automatischen Erwerb des Bürgerrechts nach dem Grundsatz des ius soli vorzusehen. Die Gesamtvorlage bezwecke jedoch eindeutig, den Bund bloss zur Regelung der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation zu ermächtigen.
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra zurück. Sie schafft die Grundlagen für eine einheitliche Regelung. Den Kantonen steht es heute frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der dritten Generation vorzusehen.