Standort-Diskussion um Windkraft-Anlagen neu aufgeflammt

An Standorten für Windkraft-Anlagen sollen im Kanton Aargau jeweils «in der Regel» mindestens drei Windräder gebaut werden. Auf diesen Kompromiss einigte sich der Aargauer Grosse Rat am Dienstag. Zudem entflammte die Diskussion um die Standorte der Anlagen neu auf.

An Standorten für Windkraft-Anlagen sollen im Kanton Aargau jeweils «in der Regel» mindestens drei Windräder gebaut werden. Auf diesen Kompromiss einigte sich der Aargauer Grosse Rat am Dienstag. Zudem entflammte die Diskussion um die Standorte der Anlagen neu auf.

Im zweiten Teil der vor einer Woche begonnenen Windkraft-Diskussion wäre es eigentlich nur noch um Anzahl Windräder pro Standort gegangen. Sechs konkrete Gebiete hatte der Grosse Rat letzten Dienstag in den Richtplan aufgenommen. Dennoch kam es im Rahmen eines Rückkommensantrages zu einem weiteren Seilziehen um die Standorte.

Unbestritten waren auch in der zweiten Runde die Gebiete Burg (Wölfliswil, Oberhof, Kienberg SO), Lindenberg (Beinwil im Freiamt), «Uf em Chalt» (Staffelbach, Williberg) und Hundsruggen (Zeiningen).

Der vor Wochenfrist abgelehnte Standort Hochrüti (Kirchleerau) wurde auf Antrag von Roland Basler (BDP/Oftringen) mit 73 zu 49 Stimmen wieder in den Richtplan aufgenommen.

Der bereits vor Wochenfrist genehmigte Standort Laubberg (Gansingen, Mettauertal) wurde demgegenüber mit 90 zu 35 Stimmen wieder aus dem Richtplan gekippt. Auch das Gebiet Heitersberg (Bellikon, Bergdietikon) wurde mit 68 zu 59 Stimmen wieder gestrichen.

Kommission, Regierung und SVP wollten eine Mindestzahl von drei Anlagen pro Standort im Richtplan festschreiben. Es gebe nach der Richtplan-Festsetzung noch viele weitere Verfahren bis zu einer allfälligen Realisierung, sagte Baudirektor Peter C. Beyeler.

Von CVP-Seite wurde die etwas unverbindlichere Version ins Spiel gebracht, dass «in der Regel» drei Anlagen gebaut werden sollen. Dieser Variante stimmte der Rat mit 64 zu 58 Stimmen zu.

Nächster Artikel