An den Deutschschweizer Schulen soll in Zukunft die sogenannte Basisschrift unterrichtet werden. Das empfehlen die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Kantonen. Die «Schnüerlischrift» soll aus dem Schulzimmer verschwinden.
In den vergangenen Jahren sei aus der Lehrerschaft immer wieder der Ruf gekommen, die bisherige Schulschrift durch eine zeitgemässe Schrift zu ersetzen, teilte die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) am Montag mit. Dieses Anliegen solle nun koordiniert umgesetzt werden.
Die D-EDK empfiehlt den Kantonen deshalb, auf die Basisschrift umzustellen, wie sie im Kanton Luzern seit einigen Jahren unterrichtet wird. Die D-EDK übernimmt dazu die Rechte an dieser Schrift vom Kanton Luzern. Künftig soll diese als «Deutschschweizer Basisschrift» bezeichnet werden.
Umweg soll entfallen
Bisher lernen die Kinder zuerst die Steinschrift, dann die voll verbundene Schrift mit teilweise neuen Buchstabenbildern, um anschliessend eine persönliche, meist nur teilweise verbundene Handschrift zu entwickeln, wie die D-EDK schreibt. Dieser Umweg solle in Zukunft entfallen.
Die Buchstabenformen der Basisschrift werden zunächst unverbunden gelernt. Später werden die Buchstaben teilweise verbunden. Damit sollen unnatürliche Bewegungsabläufe mit vielen Richtungsänderungen, die bei den Kindern zu Verkrampfungen führen können, vermieden werden, wie es im Communiqué heisst.
Neuere Studien deuteten darauf hin, dass mit der neuen Schriftform leichter eine flüssige, gut lesbare Handschrift erworben werden können, schreibt die D-EDK. Dies sei auch im Zeitalter von Computer, Tastatur und Maus ein zentrales Lehrplanziel.
Kantone für Umsetzung verantwortlich
Die Empfehlung zum Wechsel zur Basisschrift stützt sich auf den Bericht einer Arbeitsgruppe, den die D-EDK in Auftrag gegeben hat. Zum Bericht seien die Stellungnahmen von den Lehrerorganisationen, den Kantonen, den Pädagogischen Hochschulen und den Lehrmittelverlagen eingeholt worden. Eine grosse Mehrheit dieser Stellungnahmen unterstütze den Wechsel zu einer teilverbundenen Schulschrift, schreibt die D-EDK.
Der Entscheid über den Wechsel zur neuen Schulschrift werde in jedem Kanton aufgrund der jeweiligen Zuständigkeiten getroffen, heisst es im Communiqué der D-EDK. Die Umstellung könne unabhängig von der Einführung des Lehrplans 21 erfolgen.