Der Fall eines jungen Tessiners, dem die Armee wegen seiner rechtsextremen Gesinnung keine Waffe anvertrauen wollte, kommt vor das Bundesgericht. Die Armee zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter, wie das Verteidigungsdepartement am Mittwoch bekannt gab.
Der angehende Rekrut hatte im Rahmen eines persönlichen Gesprächs angegeben, rechtsextremes und nationalistisches Gedankengut zu pflegen. Ihm war auch bewusst, dass sein Tattoo ein Symbol des Rechtsextremismus darstellt.
Die Armee beurteilte den jungen Mann in der Folge als Sicherheitsrisiko. Aus diesem Grund sollte ihm keine Waffe ausgehändigt werden, was faktisch einer Dienstuntauglichkeit gleich kommt.
Dagegen legte der Tessiner Beschwerde ein – mit Erfolg: Das Bundesverwaltungsgericht sah in der Gesinnung des Mannes kein Sicherheitsproblem und hiess seine Beschwerde gut. Aufgrund der Gesinnung des Mannes könne nicht der Schluss gezogen werden, dass er die Armeewaffe missbrauchen könnte, wurde der Entscheid begründet.
Die Armee kommt jedoch erneut zu einer anderen Risikobeurteilung als das Bundesverwaltungsgericht und zieht das Urteil deshalb an das Bundesgericht weiter, wie das Verteidigungsdepartement am Mittwoch schrieb. Die Armee wolle verhindern, dass Personen, die ein mögliches Risiko für sich oder ihr Umfeld darstellen, die Rekrutenschule absolvieren können oder ihnen eine persönliche Waffe überlassen wird.