In Österreich hat das seit Jahresbeginn gültige Steuerabkommen mit der Schweiz zu einem Boom an Selbstanzeigen beim Finanzamt geführt. Von 406 Selbstanzeigen im Jahr 2012 schnellte die Zahl in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres auf 1502 hoch.
Dies gab das Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte am Dienstag vor den Medien in Wien bekannt. Knapp 15’700 Österreicher haben sich bis Ende August 2013 dafür entschieden, ihr Vermögen in der Schweiz den heimischen Steuerbehörden offenzulegen, wie aus den jüngsten Zahlen der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) hervorgeht. Die Frist dazu ist Ende Mai ausgelaufen.
Rund 4,8 Mrd. Euro (rund 5,9 Mrd. Franken) wurden den österreichischen Behörden gemeldet. Diese Offenlegung wird ebenfalls als Selbstanzeige gewertet und wird die Zahl der Anzeigen weiter nach oben schnellen lassen.
Rund 670 Mio. Euro überwiesen
Insgesamt hat die Schweiz an Österreich bisher in zwei Tranchen 671,4 Mio. Euro an Steuereinnahmen transferiert. Diese Summe hat die ESTV für jene in der Schweiz deponierten Vermögen überwiesen, deren österreichische Besitzer anonym bleiben wollen, weshalb sie eine Abgeltungssteuer in der Höhe von 15 bis 30 Prozent zahlen mussten.
Deloitte rechnet damit, dass Österreich die budgetierte Milliarde aus dem Abgeltungssteuerabkommen erreicht. Die Wirtschaftsprüfer haben nach eigenen Angaben bisher «mehrere hundert» Klienten in der Schweizer-Steuercausa beraten.
Ende 2013 wird die Schweiz eine Liste von Österreichern übermitteln, die ihr Geld noch vor Inkrafttreten des Abkommens nach Österreich oder in andere Steueroasen, etwa nach Singapur transferiert haben. Österreich habe auch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur, erklärte der Deloitte-Experte: «Das Netz wird engmaschiger.»
Kaum Selbstanzeigen wegen Liechtenstein
Noch wenige Selbstanzeigen hat es im Zusammenhang mit dem ab Anfang Januar 2014 geltenden Abgeltungssteuerabkommen mit Liechtenstein gegeben. Der Liechtensteiner Landtag hat dem Steuerabkommen mit Österreich Anfang September zugestimmt.
Die österreichische Finanzministerin Maria Fekter rechnet in der zweiten Jahreshälfte 2014 mit einer ersten Überweisung aus dem Fürstentum. Die Regierung hat bisher mit einer einmaligen Steuernachzahlung von 500 Mio. Euro gerechnet.
Das Abkommen mit Liechtenstein umfasst im Gegensatz zum Schweizer Abkommen auch Stiftungen mit österreichischen Begünstigten. In Liechtenstein gibt es transparente Stiftungen, bei denen der Stifter ein Weisungsrecht via Mandatsvertrag innehat und intransparente Stiftungen, bei denen der Treuhänder selbstständig agiert. Deloitte-Experte Lang rechnet mit einem langwierigen Verfahren bei der Beurteilung der Vermögensstruktur der liechtensteinischen Stiftungen.
Ein besonderer Anreiz beinhaltet das Abkommen mit Liechtenstein. Österreicher können bis zum Inkrafttreten des Abkommens ihr weltweit unversteuertes Kapital nach Liechtenstein überweisen und dort dann anonym versteuern.