Wer sich aus- oder weiterbildet, soll dafür bis zu 12’000 Franken im Jahr von den Steuern abziehen können. Nach dem Ständerat hat sich auch die Wirtschaftskommission des Nationalrates für einen höheren Steuerabzug ausgesprochen als der Bundesrat.
Die Mehrheit der Kommission sei der Meinung, dass es sich beim Abzug bis 12’000 Franken um eine austarierte Lösung handle, die eine gerechte Besteuerung garantiere, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Anträge für eine tiefere Obergrenze oder gar keine lehnte die Kommission ab.
Bei einer Obergrenze von 12’000 Franken dürften über 90 Prozent aller Bildungsgänge vollumfänglich abziehbar sein, hält sie fest. Dies ist mit Mindereinnahmen verbunden. Für den Bund werden diese auf 10 Millionen Franken geschätzt, für die Kantone auf 50 Millionen.
Der Bundesrat hatte einen tieferen Abzug gewollt: Er schlug im neuen Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten eine Obergrenze von 6000 Franken vor.
Mit dem neuen Gesetz fällt auch der bisherige Unterschied zwischen Aus- und Weiterbildung sowie freiwilliger oder erzwungener Umschulung dahin. Nicht von den Steuern abziehen lassen sich weiterhin die Kosten für die Erstausbildung. Gleiches gilt für Kurse, die einem Hobby dienen.