Im Süden Frankreichs dürfen auch weiterhin Stierkämpfe abgehalten werden. Der Verfassungsrat hat am Freitag in Paris entschieden, dass die in bestimmten Regionen zulässigen Corridas nicht gegen die französische Verfassung verstossen.
Im Süden Frankreichs haben Stierkämpfe viele Anhänger und gelten als traditionsreiches Kulturgut. Tierschutz-Organisationen hatten gegen die Stierkämpfe geklagt, die sie als brutale Tierquälerei ansehen.
In Frankreich ist jeder „Akt der Grausamkeit“ gegen Tiere verboten. Ausnahmen macht das Strafgesetzbuch aber bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine „örtliche Tradition“ handle. Der Verfassungsrat entschied nun, dass diese Ausnahmeklausel verfassungsgemäss ist.