Die Stiftung Franz Weber hat schon 300 Einsprachen gegen geplante Zweitwohnungen erhoben oder unterstützt. Und sie ist bereit, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, wie ihr juristischer Berater Pierre Chiffelle im Interview mit der Westschweizer Zeitung „Le Temps“ sagt.
Der von der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohungsinitiative präsentierte Verordnungsentwurf schweige sich über die Baubewilligungen nach dem 11. März – dem Tag des Volksentscheides – aus, begründet Chiffelle die Opposition der Stiftung.
Das Bundesamt für Raumplanung (ARE) hatte am Donnerstag den Entwurf der Arbeitsgruppe präsentiert. Darin werden die dringendsten Fragen geklärt; er soll am 18. Juni konferenziell angehört werden. Als Zweitwohnungen sollen dabei all jene Wohnungen gelten, in denen Nutzer keinen Wohnsitz haben.
Zentral ist, dass der Besitzstand gewahrt werden soll. Wohnungen und Häuser, die unter dem bis zur Abstimmung geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, dürfen also auch künftig in dem Mass genutzt werden, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war.
Bestehende Wohnungen sollen frei verkauft und vererbt werden können. Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent dürfen künftig nur dann neue Zweitwohnungen bewilligen, wenn es sich um „warme Betten“ handelt.
Missachtung des Volkswillens
Chiffelle fordert für den letzten Punkt „seriöse Garantien“. Der Verordnungsentwurf fällt bei ihm durch: Die Besitzstandsgarantie sei eine klare Missachtung des Volkswillens, sagte er im Interview weiter. Der Anwalt fürchtet, dass vererbte oder verkaufte Hauptwohnsitze in Zweitwohnungen umgewandelt werden könnten.
„Preissteigerungen bei Verkauf und Miete ist damit vorprogrammiert. Benachteiligt werden diejenigen, die sich in diesen Gemeinden niederlassen möchten“, sagte er.
Auch Vera Weber, Kampagnenleiterin und Tochter des Umweltschützers und Initiators der Zweitwohungsinitiative Franz Weber, ist gegen die Vorschläge der Arbeitsgruppe.
Dass gemäss dem Vorschlag Wohnungen und Häuser, die bis zur Abstimmung am 11. März 2012 gebaut wurden, als Zweitwohnsitz verkauft werden dürfen sollen, gehe „gar nicht“, sagte sie am Freitag im Schweizer Fernsehen.
Die Initianten wollen „dafür kämpfen, dass diese Pauschalmöglichkeit, eine Erstwohnung in eine Zweitwohnung umzuwandeln, eingeschränkt wird“, sagte Weber.