Die Stiftungsaufsicht der beiden Basel senkt auf Anfang 2015 ihre Gebühren für die ihr unterstellten gemeinnützigen Stiftungen um rund 15 Prozent. Zudem beantragt sie den beiden Kantonsregierungen, die Entschädigungen für die Mitglieder ihres Verwaltungsrats zu reduzieren, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Basel-Stadt und Baselland haben aufgrund einer Reform beim Bund die Aufsicht über BVG- (berufliche Vorsorge) und andere Stiftungen als öffentlich-rechtliche Anstalt ausgegliedert. Dies geschah per Anfang 2012. Gemäss zugrundeliegendem Staatsvertrag muss die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) selbsttragend sein und sich aus Gebühren finanzieren, die sie bei den Stiftungen erhebt.
Die BSABB war laut eigenen Angaben eine der ersten Aufsichtsbehörden, welche die Neuordnung umsetzten. In ihren ersten beiden Geschäftsjahren habe sie indes die Vorgaben des Staatsvertrags gut erfüllen können. Schon Anfang 2014 habe der Verwaltungsrat daher eine Gebührenanpassung in Angriff genommen.
Definitiv verabschiedet hat er diese nach verschiedenen Zwischenschritten nun Anfang Oktober. Demnach wird auf Anfang 2015 die Grundgebühr linear um rund 15 Prozent gesenkt. In den obersten Kategorien der Vorsorgeeinrichtungen sei die Senkung gar noch ausgeprägter.
Geringere VR-Entschädigungen
Schon seit Frühjahr geplant ist laut der Mitteilung zudem eine Reduktion der Entschädigungen der Mitglieder des BSABB-Verwaltungsrats. Jetzt habe der Verwaltungsrats beschlossen, diese den beiden Trägerkantonen zu beantragen. Entscheiden werden darüber die beiden Kantonsregierungen.
Einzelne Beträge will die BSABB derzeit nicht nennen, da der Entscheid der Regierungen noch aussteht, wie BSABB-Verwaltungsratspräsident Felix Uhlmann auf Anfrage sagte. Rechnet man aber auf die bisherigen Entschädigungen den bisher geleisteten Aufwand um, ergebe sich ein Stundenansatz bei allen Mitgliedern von 200 bis 250 Franken.
Diesen Ansatz erachte der Verwaltungsrat für vergangene wie auch künftige Leistungen als angemessen, heisst es in der Mitteilung. Die den Regierungen jetzt beantragten verminderten Entschädigungen stützten sich im übrigen auf die bisherigen Erfahrungen sowie einen Vergleich mit Aufsichtsbehörden anderer Kantone, namentlich des Kantons Zürich.
Die bisherigen – von den zwei Kantonsregierungen genehmigten – Entschädigungen hätten demgegenüber dem erheblichen Zeitaufwand Rechnung getragen, der beim Aufbau der neugegründeten Stiftungsaufsicht entstanden sei. Die wesentliche Aufbauarbeit sei in den letzten drei Jahren geleistet worden, und eine Senkung erscheine nun sachgerecht.
Unmut auf politischer Ebene wegen Gebühren
Die von der Stiftungsaufsicht erhobenen Gebühren hatten in den vergangenen Monaten auf politischer Ebene für Unmut gesorgt. So wurde im Basler Grossen Rat eine breit abgestützte Motion eingereicht, die eine Anpassung des Staatsvertrags forderte.
Seit der Ausgliederung der BSABB seien die Gebühren mehr als verdoppelt worden. Dies bringe weder dem Kanton noch der Allgemeinheit Vorteile, schade jedoch den gemeinnützigen Stiftungen, wurde der Vorstoss begründet; denn diese Gelder kämen nicht den Destinatären der Stiftungen zugute.
Im Blick hatte der Vorstoss die Staatsvertragsregelung, gemäss welcher die BSABB das Dotationskapital an die Kantone zurückzahlt und eine Reserve zu bilden hat. Das Haftungsrisiko bei klassischen Stiftungen sei aber gering. Die Basler Regierung zeigte sich bereit, mit der Baselbieter Regierung eine Anpassung auszuhandeln.