Gegen den Nationalrat und Dübendorfer Finanzvorstand Martin Bäumle (GLP) ist bei der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingegangen. Ihm wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem Hochhausprojekt das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.
Oberstaatsanwalt Andreas Eckert bestätigte einen entsprechenden Bericht der Lokalzeitung „Glattaler“ vom Freitag. Da es sich bei Stadtrat Bäumle um eine Amtsperson handelt, ist derzeit noch offen, ob eine Strafuntersuchung eingeleitet wird. Die Entscheidung liegt beim Obergericht.
Die Anzeige eingereicht hat der Präsident der SVP Dübendorf und Kantonsrat Orlando Wyss. Seiner Meinung nach hat Bäumle gegen die Schweigepflicht verstossen. Zudem habe der Finanzvorstand dem Grundstückeigner durch sein Verhalten „grossen Schaden zugefügt“, sagte Wyss auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Bäumle hatte kurz vor der kommunalen Abstimmung über ein Hochhausprojekt im November 2011 dafür gesorgt, dass Informationen über Betreibungen des Grundstückeigners an die Medien gelangten. Das Projekt wurde in der Folge abgelehnt.
Der Stadtrat hatte Bäumle wegen seines Vorgehens gerügt. Bäumle selbst räumte darauf in mehreren Interviews ein, das „Kollegialitätsprinzip geritzt“ zu haben. Ein Rücktritt, wie von der SVP gefordert, lehnte er jedoch ab.