Strafanzeige nach Polizeieinsatz gegen Demonstration in Basel

Der Polizeieinsatz gegen Demonstranten in Kleinbasel Anfang März hat ein juristisches Nachspiel. Die Kantonspolizei Basel-Stadt behandelt ein Gesuch der Juso zur Rechtmässigkeit des Vorgehens der Beamten als Strafanzeige, wie die Partei am Dienstagabend mitteilte.

Der Polizeieinsatz gegen Demonstranten in Kleinbasel Anfang März hat ein juristisches Nachspiel. Die Kantonspolizei Basel-Stadt behandelt ein Gesuch der Juso zur Rechtmässigkeit des Vorgehens der Beamten als Strafanzeige, wie die Partei am Dienstagabend mitteilte.

Das Schreiben sei an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet worden, heisst es in einer Stellungnahme der Kantonspolizei. Die Juso Basel-Stadt kritisierte in ihrer Mitteilung etwa den Einsatz von Gummischrot in der Clarastrasse «aus einer Distanz von rund zwölf Metern».

Am 3. März hatte das Migrationsamt bei einer Personenkontrolle in der Basler Matthäuskirche acht Personen festnehmen lassen. Sie gehörten zu einer Gruppe von abgewiesenen Asylbewerber und jungen Erwachsenen, die in der Kirche im Kleinbasel Zuflucht gesucht hatte.

Um gegen die Festnahmen zu protestieren gingen am Abend mehrere hundert Personen auf die Strasse. Sie versammelten sich vor der Matthäuskirche und zogen während mehrerer Stunden durch Kleinbasel.

Nach Angaben eines Polizeisprechers beteiligten sich zeitweise bis zu 300 Personen an der Demonstration. Weil sie mit Flaschen und Laserpointern attackiert worden sei, habe die Polizei mehrmals Tränengas und Gummischrot eingesetzt, sagte der Sprecher.

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