Strafe für Arzt wegen Tötung der Ex-Frau reduziert

Das Neuenburger Kantonsgericht hat die Strafe für einen Arzt, der seine Ex-Frau umgebracht hatte, von 16 auf 14 Jahre Haft reduziert. Das Gericht befand am Mittwoch auf vorsätzliche Tötung, die Vorinstanz war von Mord ausgegangen.

Eine Handfeuerwaffe (Archiv) (Bild: sda)

Das Neuenburger Kantonsgericht hat die Strafe für einen Arzt, der seine Ex-Frau umgebracht hatte, von 16 auf 14 Jahre Haft reduziert. Das Gericht befand am Mittwoch auf vorsätzliche Tötung, die Vorinstanz war von Mord ausgegangen.

Das Verdikt fiel, weil die höhere Instanz die ballistischen Gutachten anderes wertete. Diese liessen den Schluss nicht zu, dass der abgefeuerte Pistolenschuss in Mordabsicht wie bei einer Exekution abgefeuert wurde. Das Gericht hielt dem Angeklagten den Zweifel zugute.

Den Antrag der Verteidigung, auf Totschlag unter dem Einfluss eines Antidepressivums zu befinden, lehnte das Gericht ab. Der 55-jährige Arzt sei zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig gewesen. Die Parteien halten sich einen Weiterzug ans Bundesgericht offen.

Das Drama hatte sich Anfang Januar 2008 ereignet. Der Mann hatte seine acht- und zehnjährigen Töchter in die Wohnung der von ihm getrennt lebenden Mutter zurückgebracht.

In einem Sack mit dabei hatte er seine alte Ordonnanzwaffe, einen Schraubenzieher sowie sechs Spritzen. Drei der Spritzen enthielten ein Sedativum, die anderen Kaliumchlorid. Schliesslich tötete der Mann seine Ex-Frau mit einem Schuss in den Kopf. Danach stellte er sich der Polizei.

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