Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eingestellt. Dies gegen Zahlung einer Geldauflage von 20’000 Euro.
Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und nicht mehr anfechtbar. Dies obwohl die Staatsanwaltschaft die Einstellung gegen eine Geldbusse zunächst abgelehnt hatte. Das teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte am Montag mit.
In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der eidesstattlichen Falschaussage. Der Bischof soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien vor Gericht falsche Angaben an Eides statt gemacht haben.
Tebartz-van Elst war unter anderem darum und wegen der hohen Baukosten für den neuen Limburger Bischofssitz stark unter Druck geraten. Der Papst entzog ihm vorerst die Führung der Amtsgeschäfte.