Strafverfahren gegen Dignitas wegen „selbstsüchtigen Beweggründen“

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Sterbehilfeorganisation Dignitas ein Strafverfahren eröffnet. Der Organisation werden selbstsüchtige Beweggründe in Zusammenhang mit einem Doppel-Freitod vorgeworfen. Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli weist die Vorwürfe zurück.

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli weist die Vowürfe zurück (Archiv) (Bild: sda)

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Sterbehilfeorganisation Dignitas ein Strafverfahren eröffnet. Der Organisation werden selbstsüchtige Beweggründe in Zusammenhang mit einem Doppel-Freitod vorgeworfen. Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli weist die Vorwürfe zurück.

In einem Interview mit der „NZZ am Sonntag“ sagte Minelli, der Verdacht sei „völlig unbegründet“. Eine juristische Person wie ein Verein könne gar keine selbstsüchtigen Beweggründe haben. „Das könnte nur eine natürliche Person.“

Die Arbeitsteilung, aber auch die Kontrolle bei Dignitas liessen es jedoch nicht zu, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus selbstsüchtigen Motiven handeln könne.

Laut Minelli ist die Eröffnung eines formellen Strafverfahrens „völlig unverständlich“. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für selbstsüchtige Beweggründe und keinerlei Anzeichen für eine verdächtige Person.

21’000 Franken für Doppel-Freitod

Im konkreten Fall untersucht die Zürcher Staatsanwaltschaft See/Oberland einen Doppel-Freitod im Jahre 2010. Eine Frau und deren Tochter aus Deutschland waren damals in den Kanton Zürich gereist, um sich von Dignitas in den Suizid begleiten zu lassen. Die Tochter hatte der Organisation kurz zuvor einen Sonder-Mitgliederbeitrag überwiesen.

Im Strafverfahren klärt die Staatsanwaltschaft nun ab, ob der bezahlte Betrag angemessen war oder nicht. Gemäss Strafgesetz kann die Verleitung zum Suizid aus selbstsüchtigen Beweggründen mit Freihheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Laut Minelli hatte Dignitas 10’500 Franken pro Person erhalten, insgesamt also 21’000 Franken für den Doppel-Freitod. Damit decke Dignitas jeweils auch die Kosten für die mehrwöchige Vorbereitung und die Prüfung des Gesuchs durch einen oder mehrere unabhängige Schweizer Ärzte. Bezahlt würden damit zudem die Kosten, die bei der Kremation und der Bestattung sowie bei der Nachbereitung entstehen.

Die Staatsanwaltschaft kenne die Ansätze seit langem. Sie seien in den öffentlich zugänglichen Statuten und Informationsunterlagen verankert. Gemäss den Statuten des Vereins verrechnet Dignitas für eine Freitodbegleitung mindestens 6000 Franken.

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