Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen zwei Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung eröffnet. Diese werden der ungetreuen Amtsführung verdächtigt.
Das Verfahren wurde aufgrund einer Strafanzeige der Oberzolldirektion vom 2. März 2016 eröffnet. Die Bundesanwaltschaft bestätigte der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht der «Schweiz am Sonntag». Weitere Angaben machte sie nicht.
Laut «Schweiz am Sonntag» soll es sich um leitende Angestellte in der Informatik handeln, die sich auch persönlich bereichert haben sollen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Die ungetreue Amtsführung ist in Artikel 314 des Strafgesetzbuchs geregelt. Sie bezieht sich auf Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die bei einem Rechtsgeschäft «die von ihnen zu wahrenden öffentlichen Interessen schädigen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen». Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.