Der Bahnunfall Anfang 2012 in Baar, bei dem ein Pöstler beim Beladen eines SBB-Gepäckwagens eingeklemmt und rund drei Kilometer mitgeschleift worden war, hat kein gerichtliches Nachspiel. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung eingestellt.
Die Untersuchung ergab, dass der Unfall auf einen technischen Defekt am Gepäcktor und auf ein Fehlverhalten des Pöstlers zurückzuführen war, wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Dienstag mitteilten. Ein Drittverschulden könne ausgeschlossen werden.
Es hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass der Defekt an der Schiebetüre auf eine unsachgemässe Wartung oder auf eine mangelnde Konstruktion zurückzuführen war. Die Staatsanwaltschaft stützte sich bei ihrer Untersuchung auf einen Bericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) ab.
Entscheidend für den Unfall waren laut der Untersuchungsbehörde zwei Faktoren: das Nichtbeachten des Warntones der Türschliessung durch den Pöstler und die Bedienung des Gepäcktores von der dem Perron abgewandten Seite aus.
Pöstler wollte kein Strafverfahren
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Strafuntersuchung gegen Unbekannte wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eingestellt. Die Einstellungsverfügung sei rechtskräftig, heisst es in der Mitteilung. Der geschädigte Pöstler habe bereits vorgängig sein Desinteresse an der Strafuntersuchung und an der strafrechtlichen Beurteilung des Vorfalles erklärt.
Der verhängnisvolle Zwischenfall auf dem Bahnhof Baar hatte sich am 24. Januar 2012 ereignet. Nach der Einfahrt des Interregios Zürich-Luzern öffnete der damals 47-jährige Postangestellte die Tür des Gepäckwagens, um Pakete ein- und auszuladen.
Als er dabei auf der dem Perron abgewandten Seite des Zuges stehend in den Waggon griff, schloss sich die automatische Türe des Gepäckwagens. Der Mann wurde eingeklemmt und rund drei Kilometer bis zum Bahnhof Zug mitgeschleift. Dabei erlitt der Pöstler schwere Beinverletzungen.