Strafverfolger ordneten 2013 mehr Telefonüberwachungen an

Die Schweizer Strafverfolger haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Echtzeitüberwachungen von Telefongesprächen und E-Mails angeordnet als im Vorjahr. Auch die Anzahl der in Auftrag gegebenen Notsuchen von vermissten Personen stieg um fast einen Fünftel an.

In der Schweiz wurden mehr Telefongespräche überwacht (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Schweizer Strafverfolger haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Echtzeitüberwachungen von Telefongesprächen und E-Mails angeordnet als im Vorjahr. Auch die Anzahl der in Auftrag gegebenen Notsuchen von vermissten Personen stieg um fast einen Fünftel an.

Insgesamt 3945 Mal gaben im Jahr 2013 die Strafverfolgungsbehörden dem Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) den Auftrag, Telefongespräche von Verdächtigten in Echtzeit mitzuhören und deren E-Mails mitzulesen. Das sind 22 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr, wie der am Donnerstag veröffentlichten Statistik für 2013 zu entnehmen ist.

Nebst Echtzeitüberwachungen stehen den Strafverfolgern auch rückwirkende Überwachungsmassnahmen zur Verfügung, sogenannte Verbindungsnachweise. Davon machten die Ermittler im vergangenen Jahr 6915 Mal Gebrauch, was in etwa dem Vorjahreswert entspricht.

Insgesamt ordneten die Behörden im letzten Jahr 7 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen an als im Vorjahr, wie der Dienst ÜPF schreibt. Überwacht wurden in erster Linie Mobiltelefone (9950 Fälle) sowie Festnetztelefone (446), der Postverkehr (65) und das Internet (56).

Drogen- und Vermögensdelikte

Etwa ein Drittel der Überwachungen wurde wegen mutmasslichen Drogendelikten angeordnet, ein weiteres Drittel wegen Vermögensdelikten. Der Rest entfiel laut Communiqué auf diverse Deliktarten, unter anderem schwere Gewalt- und Sexualdelikte.

Die Anzahl der Notsuchen, also die Ortung zur Suche und Rettung von vermissten Personen, stieg im Vergleich zum Vorjahr um fast einen Fünftel auf 503 an.

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt auf Anordnung der Schweizer Strafverfolgungsbehörden Post- und Fernmeldeüberwachungen durch, wenn solche zur Aufklärung von schweren Straftaten nötig werden.

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