Strassburg und Karlsruhe stützen Adoptionsrecht Homosexueller

Sieg für homosexuelle Paare in Europa, die ein Kind adoptieren möchten: Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gab am Dienstag einem lesbischen Paar aus Österreich Recht, das seit längerem in einer stabilen Beziehung lebt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (Bild: sda)

Sieg für homosexuelle Paare in Europa, die ein Kind adoptieren möchten: Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gab am Dienstag einem lesbischen Paar aus Österreich Recht, das seit längerem in einer stabilen Beziehung lebt.

Die Grosse Kammer des Gerichtshofs urteilte, Österreich verstosse mit der fehlenden Möglichkeit einer Stiefkind-Adoption für homosexuelle Paare gegen das Diskriminierungsverbot. Die österreichische Gesetzgebung behandle homosexuelle Paare gegenüber unverheirateten heterosexuellen Paaren schlechter.

Geklagt hatte ein lesbisches Paar, das bisher jahrelang vergeblich um die Stiefkindadoption gekämpft hatte. Eine der beiden 45-jährigen Frauen wollte den heute 17 Jahre alten leiblichen Sohn ihrer Partnerin adoptieren.

Die österreichischen Behörden lehnten dies ab, obwohl die Frauen den Jungen gemeinsam aufziehen. Die Wiener Regierung wurde nun angewiesen, den Klägerinnen zusammen 10’000 Euro Schmerzensgeld sowie 28’000 Euro für Prozesskosten zu zahlen.

Der EGMR kann keine nationalen Gesetze „kippen“. Das bleibt dem betroffenen Land überlassen. Österreich muss nun aber die entsprechenden Gesetze ändern, weil gegen dieses Urteil der 17 EGMR-Richter keine Berufung möglich ist.

Positiver Entscheid für Homosexuelle

Auch in Deutschland kommt es zu einer Neuregelung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren dürften.

Das Gericht erklärte Beschränkungen beim deutschen Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstosse gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter.

Dabei geht es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Auch schwulen und lesbischen Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft müsse in diesen Fällen grundsätzlich eine Adoption möglich sein, entschied das Gericht.

Schweiz passt Adoptionsrecht an

In der Schweiz wird das Adoptionsrecht für Homosexuelle wohl demnächst angepasst. Im Parlament ist eine Motion in Arbeit, die das Recht der Adoption von homosexuellen Einzelpersonen auf gleichgeschlechtliche Paare ausweiten soll. Der Bundesrat befürwortet die Stiefkindadoption für Paare in eingetragenen Partnerschaften.

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