Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen für die illegale Inhaftierung von zwei Terrorverdächtigen in einem geheimen CIA-Gefängnis mitverantwortlich gemacht. Zugleich wiesen die Strassburger Richter die Regierung in Warschau an, jedem der Kläger 100’000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Die polnischen Behörden hätten dem US-Geheimdienst CIA Ende 2002 bei der Inhaftierung der Männer auf einem Militärstützpunkt im Nordosten des Landes geholfen, stellten die Strassburger Richter am Donnerstag fest. Damit hätten sie den CIA-Agenten die Möglichkeit gegeben, die heute 43 und 49 Jahre alten Kläger auf polnischem Territorium zu foltern.
Die polnischen Behörden hätten auch geduldet, dass die CIA die Männer anschliessend in das US-Gefangenenlager von Guantanamo auf Kuba ausflog, obwohl ihnen dort weitere Misshandlungen drohten. Polen habe sich damit der «Mittäterschaft» schuldig gemacht.
Die Kläger – ein Mann aus Saudi-Arabien und ein Palästinenser – wurden nach sechs und neun Monaten Haft nach Guantanamo gebracht, wo sie noch heute einsitzen. Keiner von ihnen wurde in den USA bisher vor Gericht gestellt.