Die Schweiz hätte einen wegen Drogenhandels verurteilten Familienvater aus Nigeria nicht ausschaffen dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg festgestellt. Die Schweiz muss dem Nigerianer 9000 Euro Genugtuung zahlen.
Gemäss den Richtern in Strassburg verletzt die Ausschaffung das Recht des Mannes auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dieses Recht wird in Artikel 8 der Menschenrechtskonvention garantiert.
Der 1972 geborene Nigerianer war 2001 mit falscher Identität in die Schweiz gereist. Die Schweiz lehnte sein Asylgesuch ab, und er verliess das Land. Allerdings kehrte er 2003 zurück und heiratete eine Schweizerin. Mit ihr hat er Zwillinge. Inzwischen ist er geschieden und hat ein drittes Kind mit einer anderen Schweizerin, die er zu ehelichen gedenkt.
Weil er mit Kokain handelte, wurde er 2006 in Deutschland zu einer 42-monatigen Haftstrafe verurteilt. Bereits ein paar Jahre zuvor war er auch in Österreich wegen Drogenhandels verurteilt worden.
Die Schweiz wollte den Mann 2009 unter anderem deswegen nach Nigeria ausschaffen. Dagegen wehrte sich der Betroffene – insbesondere mit dem Argument, dass seine Familie auseinandergerissen würde. Er blitzte vor Bundesgericht jedoch ab und zog das Urteil an den EGMR weiter.
Interesse der Kinder geht vor
Das Gericht in Strassburg widerspricht nun dem Bundesgericht und heisst die Beschwerde des Mannes gut. In seinem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil hält das Gericht fest, es sei «von übergeordnetem Interesse», dass die beiden Mädchen aus erster Ehe in der Nähe ihrer Eltern aufwachsen. Würde der Mann ausgeschafft, müssten sie vom Vater getrennt leben.
Da die Eltern der Zwillinge geschieden seien, gebe es nur eine Möglichkeit, um den regelmässigen Kontakt zwischen Vater und Kindern zu gewährleisten: eine Aufenthaltsbewilligung für den Vater. Zudem halten die Strassburger Richter fest, dass er nur einen schweren Gesetzesbruch begangen habe – danach habe er sich tadellos verhalten.
Der Entscheid fiel mit fünf zu zwei Stimmen. Für zwei Richter hat die Schweiz die Menschenrechtskonvention genügend beachtet, weil die Drogenverurteilung deutlich gegen den Mann spreche.
165’000 Franken Sozialhilfe
Eine andere Sicht auf den Fall hatten die Schweizer Instanzen. Das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft hatte 2007 die Ausschaffung des Nigerianers beschlossen. Es begründete den Entscheid mit seiner Verurteilung wegen Drogenhandels und mit der Abhängigkeit seiner Familie von der Sozialhilfe. Insgesamt hat er für sich und seine Familie 165’000 Franken Sozialhilfegelder bezogen.
Der Mann zog das Urteil an das Bundesgericht weiter. Doch auch dort blieb er ohne Erfolg. Die Richter in Lausanne stellten sich auf den Standpunkt, sein privates Interesse am Verbleib in der Schweiz sei aufgrund seiner Straffälligkeit und Fürsorgeabhängigkeit kleiner als das öffentliche Interesse, ihn von der Schweiz fernzuhalten.
Das Bundesgericht anerkannte zwar, dass die Ausschaffung «die Familie unbestrittenermassen hart» treffe. Allerdings habe er nur wenige Jahre in der Schweiz gewohnt und ein gutes soziales Netz in Nigeria.
Politisch heikle Zeit
Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs fällt just in einer politisch heiklen Zeit. Die SVP hat Anfang Februar ihre Durchsetzungsinitiative eingereicht. Damit will sie das Parlament bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative unter Druck setzen, die das Volk 2010 mit 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen hatte.
Sollte die Ausschaffungsinitiative nicht nach Vorstellung der SVP umgesetzt werden, will sie die Durchsetzungsinitiative zur Abstimmung bringen.
Es ist nicht das erste Mal, dass er EGMR die Schweiz wegen einer Ausschaffung verurteilt. 2008 hat er die Beschwerde eines jungen Türken gutgeheissen. Die Schweiz musste ihm 5000 Euro Genugtuung zahlen.