Strauss-Kahn in Prozess um Sexpartys freigesprochen

Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich mit seiner Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied ein Gericht im nordfranzösischen Lille.

Dominique Strauss-Kahn wurde freigesprochen. Job, Frau und die Aussicht auf eine politische Karriere hat er trotzdem verloren.

(Bild: sda)

Dominique Strauss-Kahn ist vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen worden. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich mit seiner Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied ein Gericht im nordfranzösischen Lille.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass der heute 66-Jährige die Sexpartys mitorganisierte. Da auch die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer im Februar einen Freispruch ohne Wenn und Aber für Strauss-Kahn gefordert hatte, war das Urteil für den Ex-IWF-Chef keine Überraschung.

Strauss-Kahn blieb im Gerichtssaal bei der Verlesung der Urteilsbegründung unbewegt. Als Gerichtspräsident Bernard Lemaire aber den Freispruch verkündete, nickte der frühere Spitzenpolitiker der französischen Sozialisten kurz mit dem Kopf.

Im Prozess ging es um freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Neben Strauss-Kahn sassen noch 13 weitere Beteiligte auf der Anklagebank. Auch für sie gab es fast durchgängig Freisprüche.

Zuhälterei wird in Frankreich weit ausgelegt und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte allerdings stets, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.

Der Sozialist hatte seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft aufgeben müssen, nachdem er 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe von seinem Job als IWF-Chef zurückgetreten war.

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