Die Passagiere am Flughafen Zürich zahlen ab Februar 2014 weniger Gebühren. Obwohl die Tarife tiefer sind als bisher, entsprechen sie nicht den Forderungen der Fluggesellschaften. Mit dem Entscheid endet der Streit zwischen Flughafen und Nutzern.
Die Gebührenverhandlungen zwischen der Flughafen Zürich AG und den Fluggesellschaften waren Ende August nach monatelangen Diskussionen gescheitert. Knackpunkt war vor allem die Passagiergebühr: Der Flughafen wollte sie erhöhen, die Fluggesellschaften wehrten sich dagegen.
Die Flughafen Zürich AG musste darauf dem BAZL einen Vorschlag unterbreiten. Nach diversen Anpassungen hat das BAZL nun die neuen Tarife erlassen, wie das Bundesamt mitteilt. Sofern keine Einsprachen erfolgen, gelten diese vom 1. Februar 2014 bis Ende 2017.
Lärmfünfliber wird sistiert
Sistiert wird in dieser Zeit der sogenannte Lärmfünfliber. Dieser fliesst in einen Fonds für Entschädigungszahlungen an Lärmbetroffene sowie Schallschutzmassnahmen. Der Lärmfonds verfüge nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, teilte der Flughafen Zürich am Freitag mit.
Gesenkt wird zudem die Sicherheitsgebühr. Angehoben wird hingegen die Passagiergebühr. Ein Lokalpassagier zahlt insgesamt ab Februar 37 statt bisher 41.40 Franken. Bei einem Transferpassagier sind es 19 statt bisher 23.90 Franken.
Flughafen: Win-win-Situation
Die neuen Gebühren würden ein tieferes Niveau als vom Flughafenbetreiber ursprünglich beantragt ausweisen, teilte das BAZL weiter mit. Sie würden aber auch die Erwartungen der Swiss und weiterer Flughafenbenutzer nur zum Teil erfüllen.
Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling bezeichnete die neue Gebührenverfügung als Win-win-Situation: Einerseits habe der Flughafen mehr Geld für die Refinanzierung der Infrastruktur und andererseits profitierten die Passagiere von tieferen Gebühren, sagte Zöchling auf Anfrage. Der Flughafen prüft nun die Verfügung im Detail und wird dann das weitere Vorgehen entscheiden.
Mit den Gebühren finanziert der Flughafen Zürich seine durch den Flugbetrieb verursachten Betriebs- und Infrastrukturkosten. Die Gebühren werden sowohl pro Passagier als auch pro Landung oder Abstelldauer eines Verkehrsflugzeuges erhoben.