Das Zürcher Obergericht hat ein Schweizer Ehepaar, das 2009 ein Baby aus einem rumänischen Kinderspital entführt hat, auf Geheiss des Bundesgerichts deutlich strenger bestraft als ursprünglich. Das Urteil wurde am Montag veröffentlicht.
Das Gericht verurteilte die Frau als Haupttäterin zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug. Der Mann erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren – absitzen muss er davon neun Monate. Was inzwischen mit dem heute vierjährigen Mädchen geschieht, führte das Gericht in seinem Urteil nicht aus.
Die Angelegenheit geht auf Oktober 2009 zurück. Die damals 39-jährige Psychiaterin und ihr Ehemann, ein damals knapp 48-jähriger Bankinformatiker aus dem Bezirk Uster ZH, waren zum Kinderspital der rumänischen Stadt Temeswar gefahren, hatten mit einer Drahtschere ein Loch in den Zaun geschnitten und ein Baby aus dem Spital geholt.
Zurück in der Schweiz, liessen sie das entführte Kind als leibliche Tochter registrieren. Die rumänische Polizei fand allerdings recht bald heraus, war geschehen war. Ab Dezember 2009 sassen die Eheleute mehrere Monate in Untersuchungshaft.
Das Bezirksgericht Uster sprach die grundsätzlich geständigen Beschuldigten im April 2011 der Freiheitsberaubung, Entführung und Erschleichung einer Falschbeurkundung schuldig. Die Frau als treibende Kraft verurteilte es zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten – elf davon unbedingt. Der Mann kam mit 24 Monaten bedingt davon.
Das Obergericht bestätigte die erstinstanzlichen Urteile grundsätzlich, erhöhte bloss die Strafe für die Frau um drei Monate. Davon sollte sie ein Jahr absitzen.
Der Staatsanwalt, der viereinhalb beziehungsweise vier Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte, gelangte ans Bundesgericht. Und dieses war ebenfalls der Ansicht, die Strafen seien zu milde. Es wies den Fall zur (strengeren) Neubeurteilung ans Obergericht zurück.