Im Kanton Aargau werden die Hundehalter an die kurze Leine genommen. Das vom Volk gutgeheissene Hundegesetz gilt ab dem 1. Mai. Alle Hundebesitzer müssen den Kot ihrer vierbeinigen Lieblinge einsammeln. Besitzer von potenziell gefährlichen Hunden haben einen Erziehungskurs und eine Prüfung abzulegen.
Zu Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zählen gemäss Verordnung des Regierungsrates die Rassen American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier sowie Rottweiler.
Wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch weiter mitteilte, gelten die neuen Bestimmungen auch für Mischlinge dieser Rassen und Kreuzungstiere mit anderen Rassen.
Wer einen dieser Hunde halten will, benötigt neu eine Halteberechtigung. Für die Prüfung und Vergabe der Berechtigungen ist der Kantonale Veterinärdienst zuständig.
Hundetaxe steigt auf 115 Franken
In allen anderen Fällen sind die Gemeinden für den Vollzug des Hundegesetzes zuständig. So führen sie die Hundekontrolle durch und überprüfen, ob die Hundehaltenden ihrer Ausbildungspflicht im Rahmen des Sachkundenachweises nachkommen.
Auch sind die Gemeinden nach wie vor für die Erhebung der Hundetaxe verantwortlich. Die Taxe steigt um 15 auf 115 Franken pro Jahr. Die Hundemarke wird abgeschafft. Seit 2007 besteht eine Kennzeichnungspflicht: Jeder Hund muss über einen Mikrochip verfügen.
Pflicht zur Aufnahme des Hundekots
Für die Hundebesitzer obligatorisch wird die Aufnahme des Kots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht, kann er mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.
Das Aargauer Volk hatte dem neuen Hundegesetz im November mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,5 Prozent zugestimmt.