Studie: Verheiratete in vielen Kantonen steuerlich begünstigt

Ist die Heiratsstrafe nur ein Mythos? Eine neue Studie zeigt, dass viele Ehepaare steuerlich besser gestellt sind als unverheiratete, kinderlose Paare. Betroffen sind vor allem tiefe Einkommen.

Braut und Bräutigam tauschen die Ringe in der Kirche (Symbolbild) (Bild: sda)

Ist die Heiratsstrafe nur ein Mythos? Eine neue Studie zeigt, dass viele Ehepaare steuerlich besser gestellt sind als unverheiratete, kinderlose Paare. Betroffen sind vor allem tiefe Einkommen.

Verdienen die Ehegatten zusammen nicht mehr als 50’000 Franken im Jahr, entfallen für Ehepaare in Basel-Stadt und in Genf die Steuern fast ganz, auch die direkte Bundessteuer reduziert sich gegenüber Konkubinatspaaren um über 99 Prozent. Im Tessin oder in Basel-Landschaft ist noch rund die Hälfte zu bezahlen. Nur in der Waadt und in Obwalden sind Ehepaare schlechter gestellt.

Weniger gross sind die Unterschiede bei mittleren Einkommen: Verdienen beide Ehepartner zusammen rund 143’000 Franken im Jahr, zahlen sie in der Waadt, in Glarus und beim Bund etwas mehr Steuern als Unverheiratete. In den meisten anderen Kantonen sind sie bessergestellt, zum Teil sogar beträchtlich. In Zug beträgt der Unterschied über 22 Prozent, im Wallis über 15 Prozent.

Reiche Ehepaare zahlen mehr

Je höher das Einkommen, umso schlechter sind Verheiratete gestellt. Bei 500’000 Franken zahlen sie fast einen Viertel mehr direkte Bundessteuer als Unverheiratete, im Tessin fallen 7,5 Prozent mehr Kantons- und Gemeindesteuern an. In den übrigen Kantonen ist der Unterschied zwischen Ehepaaren und Konkubinatspaaren nur gering.

Die am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung wurde von einem Mitarbeiter der Eidg. Steuerverwaltung verfasst. Sie geht nur auf die Situation von kinderlosen Zweiverdienerpaaren ein. Das beschriebene Szenario geht davon aus, dass ein Partner 70 Prozent, der andere 30 Prozent zum Einkommen beiträgt. Berücksichtigt wurden aus dem Jahr 2011 Einkommenssteuern von Kanton, Gemeinde und Kirche sowie die direkte Bundessteuer.

Viele Massnahmen umgesetzt

Der Bund hat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die Heiratsstrafe zu mildern. So wurde 2008 der Zweiverdienerabzug erhöht und ein Verheiratetenabzug eingeführt. Für zwei Drittel der Betroffenen wurde damit die Mehrbelastung vollständig beseitigt, für die übrigen Paare wurde sie gemildert.

Gegen die verbleibende Ungleichbehandlung geht die CVP mit ihrer Initiative «Gegen die Heiratsstrafe» vor. Diese ist derzeit beim Parlament hängig. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Annahme. Die Mindereinnahmen würden sich auf bis zu 2,3 Milliarden Franken belaufen, ein Teil davon bei den Kantonen.

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