Die Luxussanierung seines Privathauses mit Steuergeldern kommt Südafrikas Präsident Zuma nun doch teuer zu stehen. Zwei Jahre weigerte er sich, einen angemessenen Anteil zurückzuzahlen. Der Fall landete vor dem Verfassungsgericht.
Südafrikas Präsident Jacob Zuma missachtete eine rechtlich bindende Aufforderung, unzulässig verwendete Steuergelder für die Luxus-Sanierung seines Privathauses zurückzuzahlen. Das räumte ein Anwalt des Präsidenten am Dienstag während einer Verhandlung des Verfassungsgerichts in Johannesburg ein.
«Wir akzeptieren, dass der Präsident Ausgleichsmassnahmen ergreifen muss», sagte Anwalt Jeremy Gauntlett einer Jury von elf Richtern.
Die beiden grössten Oppositionsparteien des Landes, Demokratische Allianz (DA) und Ökonomische Freiheitskämpfer (EFF), hatten eine Klage gegen Zuma eingereicht, weil er seit März 2014 die Ergebnisse einer staatlichen Untersuchung der nationalen Ombudsfrau Thuli Madonsela ignoriert hat.
Demnach sollte der 73-jährige Zuma einen «angemessenen Betrag» der Ausgaben für die Sanierung seiner Villa in Nkandla in der Provinz KwaZulu-Natal zurückzahlen. Madonsela hatte Zuma «unethisches Verhalten» vorgehalten.
Heftige öffentliche Kritik
Zuma steht seit 2009 unter Dauerfeuer von Öffentlichkeit und Opposition. Damals wurde bekannt, dass sein privates Anwesen mit Staatsgeldern saniert und ausgebaut wurde.
In den Bau flossen rund 250 Millionen Rand (derzeit 15,4 Millionen Franken) an öffentlichen Mitteln. Das entspricht etwa dem Preis von 100 Einfamilienhäusern in der Wirtschaftsmetropole Johannesburg.
Nach offizieller Lesart handelte es sich bei dem Ausbau nur um nötige Sicherheitsmassnahmen. Ein neu gebauter Swimmingpool etwa dient demnach angeblich nur als Wasserreserve für die Feuerwehr.
Erst vergangene Woche, kurz vor dem drohenden Gerichtstermin, hatte der Präsident einer teilweisen Rückzahlung der Kosten zugestimmt. Die Höhe der fälligen Rückzahlung solle gemeinsam vom südafrikanischen Rechnungshof und dem Finanzministerium festgelegt werden, sagte der Staatschef.
Es blieb am Dienstag unklar, wann das Verfassungsgericht eine Entscheidung treffen wird.