Superprovisorische Verfügung der Genfer Justiz gegen Credit Suisse

Die Genfer Justiz hat der Credit Suisse vorläufig verboten, Daten eines Bankmitarbeiters an die USA zu übermitteln. Diese superprovisorische Massnahme gilt, bis der Fall geklärt ist.

Logo der Credit Suisse (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Genfer Justiz hat der Credit Suisse vorläufig verboten, Daten eines Bankmitarbeiters an die USA zu übermitteln. Diese superprovisorische Massnahme gilt, bis der Fall geklärt ist.

Die entsprechende Verfügung des erstinstanzlichen Genfer Gerichts wurde vom Anwalt des Mitarbeiters, Alec Reymond, am Mittwochabend publik gemacht. Laut dem Gericht gibt es für die Weiterleitung der Bankmitarbeiterdaten an die US-amerikanischen Behörden weder ein überwiegendes öffentliches noch privates Interesse.

Für die Justiz stellt die Bewilligung des Bundesrates, auf die sich die Credit Suisse stützt, keine genügende legale Basis dar. Zudem könnte der betroffene Bankmitarbeiter einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden, wenn sich die Übermittlung seiner Daten im Nachhinein als rechtlich unbegründet erweisen sollten.

Das Genfer Gericht untersagte es der Credit Suisse deshalb, Dritten oder Drittstaaten den Mitarbeiter betreffende Daten zu übermitteln. Die superprovisorische Verfügung gilt, bis das Gericht die Parteien angehört und einen neuen Entscheid getroffen hat.

Bundesrat: Kein Freibrief für die Banken

Der Bundesrat bekräftigte am Mittwoch in Antworten auf parlamentarische Vorstösse, er habe den Banken keinen Freibrief für die Übermittlung von Mitarbeiterdaten in die USA erteilt.

Die Bewilligung des Bundesrates stelle sicher, dass die von US-Verfahren betroffenen Banken ihre Rechte wahren könnten, ohne den Straftatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat zu erfüllen. Die Banken hätten aber das geltende Recht zu beachten und trügen die Verantwortung, schreibt der Bundesrat.

Nächster Artikel