Supreme Court zieht Verfahren zu US-Gesundheitsreform an sich

Der Oberste Gerichtshof der USA greift in den Streit um die Verfassungsmässigkeit der Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama ein. Der Supreme Court will den Fall anhören und nach uneinheitlichen Urteilen in niedrigeren Instanzen für rechtliche Klarheit sorgen.

Der Supreme Court in den USA will den Fall über die Gesundheitsreform klären (Archiv) (Bild: sda)

Der Oberste Gerichtshof der USA greift in den Streit um die Verfassungsmässigkeit der Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama ein. Der Supreme Court will den Fall anhören und nach uneinheitlichen Urteilen in niedrigeren Instanzen für rechtliche Klarheit sorgen.

Dies erklärte der Supreme Court am Montag in Washington. Die Entscheidung der neun Richter wird im kommenden Jahr erwartet und dürfte damit mitten in den Wahlkampf vor der Präsidentschaftswahl im November 2012 fallen.

Das Weisse Haus begrüsste die Entscheidung. Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, ob die Regierung in Washington das Recht hat, jedem Amerikaner vorzuschreiben, dass er eine Krankenversicherung abschliessen muss.

Bereits zuvor hatten Gerichte moniert, eine solche „Zwangsversicherung“ sei nicht mit der US-Verfassung vereinbar. Das Weisse Haus hingegen teilte am Montag in einer Stellungnahme mit: „Wir wissen, dass die Gesundheitsreform verfassungsgemäss ist und sind zuversichtlich, dass der Supreme Court dem zustimmen wird.“

Wichtiges innenpolitisches Anliegen Obamas

Die Gesundheitsreform ist eines der wichtigsten innenpolitischen Anliegen Obamas. Das komplexe Gesetz wurde nach erbittertem Streit im Frühjahr 2010 mit knapper Mehrheit vom Kongress verabschiedet.

Besonders umstritten ist das sogenannte individuelle Mandat – also die Verpflichtung jedes Bürgers, gegen Androhung einer Strafzahlung bis zum Jahr 2014 eine Krankenversicherung abzuschliessen. Die Republikaner haben angekündigt, die „Obamacare“ getaufte Reform, die auch Staatsbeihilfen für Geringverdiener zum Kauf von Versicherungen vorsieht, wieder rückgängig machen zu wollen.

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