Wegen Feuerwerken kommt es in der Schweiz gemäss Suva jedes Jahr zu rund 250 Unfällen. Die Hälfte davon ereignet sich zum 1. August. Seit Anfang Jahr ist für das Anzünden gewisser Feuerwerke ein Ausweis nötig. Die Nachfrage für Kurse hierfür war bisher gross.
Ein unsachgemässer Umgang mit Feuerwerken kann üble Folgen haben. Bei total 1200 Unfällen zwischen 2008 und 2012 kamen in der Schweiz zwei Personen ums Leben, fünf wurden zu Invaliden, wie der Unfallversicherer Suva am Donnerstag mitteilte.
Die meisten Zwischenfälle haben weniger gravierende Folgen. Bei 43 Prozent der Unfälle kam es gemäss Suva zu Verbrennungen vor allem an der Hand. Bei einem Viertel der Fälle erlitten die Betroffenen offene Wunden im Gesicht und an den Händen.
Ausweispflicht seit 1. Januar
Seit dem 1. Januar 2014 gilt in der Schweiz für gewisse Feuerwerke, von denen gemäss Bund eine «grosse Gefahr» ausgeht, eine Ausweispflicht. Wer auf das Abfeuern nicht verzichten will, muss vorgängig einen Kurs mit Abschlusstest besuchen.
Die Ausweispflicht gilt für Feuerwerksbatterien der Kategorie T4 und für das Zünden von Bühnen- und Theater-Feuerwerkskörper der Kategorie T2. Mit diesen Änderungen passte die Schweiz ihre Sprengstoffverordnung an die Richtlinien der EU an.
Im Frühling 2014 kam es zu einem Ansturm auf die Pyrotechnik-Kurse des Schweizerischen Feuerwehrverbands. Allein im April, Mai und Juni hätten rund 340 Personen eine entsprechende eintägige Ausbildung absolviert, sagte Daniela Felder, Sachbearbeiterin beim Feuerwehrverband, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Von 2011 bis 2013 seien es nur 570 Personen gewesen.
Trotz der neuen Regelung dürfte es zum diesjährigen 1. August nicht ruhiger zu- und hergehen als in den Vorjahren. Denn die im Detailhandel erhältlichen Raketen, Vulkane und Bengalhölzer dürfen weiterhin ohne Bewilligung gekauft und gezündet werden.