SVP Baselland lanciert Initiative «für gesunde Staatsfinanzen»

Die SVP Baselland will, dass der Kanton Defizite im Staatshaushalt künftig mit Ausgabenabbau vermeidet und neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen. Sie hat dazu am Mittwoch die Verfassungsinitiative «für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» lanciert.

Die SVP Baselland will, dass der Kanton Defizite im Staatshaushalt künftig mit Ausgabenabbau vermeidet und neue oder höhere Steuern zwingend vors Volk kommen. Sie hat dazu am Mittwoch die Verfassungsinitiative «für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» lanciert.

Ziel des Volksbegehrens sei, dass der Staat auf Dauer nicht mehr ausgibt als er einnimmt, hiess es an einer Medienkonferenz der SVP am Mittwoch. Die derzeitige Defizitbremse funktioniere aber so, dass übermässige Schulden durch höhere Steuern gedeckt werden müssten. Dies sei jedoch der falsche Weg.

Die Initiative verlangt daher Änderungen der Paragrafen 129 und 131 der Baselbieter Kantonsverfassung. So soll in der Verfassung zunächst der Grundsatz verankert werden, dass sich der Höchstbetrag der Ausgaben im Budget nach den geschätzten Einnahmen richten soll.

Eine Erhöhung dieses Höchstbetrags soll bei ausserordentlichem Bedarf zwar möglich sein. Allerdings könnte der Landrat dies gemäss Initiative nur mit Zweidrittelsmehr beschliessen. Defizite in den Staatsrechnungen sollen zudem in den jeweiligen Folgejahren mit Aufwandkürzungen kompensiert werden müssen.

Defizitbremse ändern

Ändern will die Initiative sodann die Defizitbremse des Kantons: Statt wie heute ein Eigenkapital von mindestens 100 Millionen Franken soll ein solches von einem Fünfundzwanzigstel des Aufwands der zuletzt abgeschlossenen Staatsrechnung verlangt werden. Die Formulierung erlaubt laut der SVP, dass mit dem Aufwand auch die Eigenmittel wachsen müssten.

Wird die Mindestgrenze beim Eigenkapital aber unterschritten, verlangt die Initiative, den Aufwand im Folgejahr «linear» zu kürzen – von den Kürzungen betroffen wären laut SVP alle Direktionen und Geschäfte.

Hürden für Steuern

Hohe Hürden sieht die Initiative derweil für neue Steuern oder Steuererhöhungen vor. Für die Einführung neuer kantonaler Steuern bräuchte es eine Verfassungsänderung, und diese wie auch die Erhöhung von Steuern könnte der Landrat nur mit Zweidrittelsmehr beschliessen. In beiden Fällen gäbe es zudem eine obligatorische Volksabstimmung.

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