SVP fordert Verschärfung bei Familiennachzug und Bewilligungsentzug

Nach der gewonnenen Abstimmung zur Zuwanderungsinitiative stellt die SVP konkrete Forderungen zu Familiennachzug und Bewilligungsentzug. Am Freitag will sie in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates rund 35 Anträge einreichen, wie sie am Dienstag mitteilte.

Die SVP legt gemäss dem SRG-Wahlbarometer zu (Archiv) (Bild: sda)

Nach der gewonnenen Abstimmung zur Zuwanderungsinitiative stellt die SVP konkrete Forderungen zu Familiennachzug und Bewilligungsentzug. Am Freitag will sie in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates rund 35 Anträge einreichen, wie sie am Dienstag mitteilte.

Kaum hat die SVP ihren Erfolg vom vergangenen Abstimmungswochenende in der Tasche, stellt die Partei bereits neue Forderungen. So verlangt sie Verschärfungen bei den Themen Familiennachzug und Bewilligungsentzug und will am Freitag 35 Anträge einreichen.

Die SVP stellt die Anträge im Zusammenhang mit der anstehenden Revision des Ausländergesetzes. Sie fordert verschiedene Verschärfungen. So sollen etwa Kurzaufenthalter und vorläufig Aufgenommene kein Recht auf Familiennachzug haben. Die Partei rechnet «nach den grossartigen Versprechen der Mitteparteien vor der Abstimmung» mit Unterstützung.

SVP fordert Sprachkenntnisse

Eine weitere Forderung lautet, dass bei jeglichem Familiennachzug Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen. Eine Anmeldung zu einem Sprachkurs genüge nicht, schreibt die SVP und stellt sich damit gegen den Vorschlag des Bundesrates.

Weitere Anträge betreffen den Bewilligungsentzug. Unter anderem sollen vorläufig Aufgenommene nur dann eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie die Integrationskriterien erfüllen. Integriert ist gemäss SVP-Definition, wer sich in einer Landessprache gut verständigen kann, einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachgeht und keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen bezieht.

Diese Integrations-Definition wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber dem vorgesehenen Text. Demnach wäre integriert, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnehmen will und eine Landessprache beherrscht.

Familiennachzug kann beschränkt werden

Im am letzten Sonntag vom Volk angenommenen Initiativtext ist festgehalten, dass «der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen beschränkt werden kann». Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen seien «insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage».

Ob die SVP am Freitag überhaupt dazu kommt, die Anträge einzureichen, ist noch offen. Lieber wäre der Partei, die Kommission würde erst gar nicht über die Gesetzesrevision eintreten. Die SVP will einen Nichteintretensantrag stellen. Sollte dieser scheitern, will man es mit einem Rückweisungsantrag zur vollständigen Überarbeitung versuchen. Erst wenn auch dies scheitert, werden die 35 Anträge eingereicht.

Nächster Artikel